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Die Ausnützungsziffer ist kein Zwang

Es liegt in der Hoheit der Gemeinden, ob sie das Instrument der Ausnützungsziffer einsetzen wollen – kantonale Vorschriften dazu gibt es keine. Bereits arbeiten einige Gemeinden mit anderen Steuerungselementen.

Südostschweiz
10.10.13 - 02:00 Uhr

Von Christian Ballat

Kanton. – Nicht nur für Architekten ist es unbefriedigend, dass in der Schweiz über 2000 Versionen der dreigeschossigen Wohnzone rechtskräftig sind. Trotz über 140 000 Gesetzes- und Verordnungsartikeln im Planungs- und Bauwesen sind Fragen wie die folgende praktisch nirgends abschliessend geklärt: Welche Strassenflächen gehören zu den Bauzonen? Dass dem so ist, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die planerische Autorität bei den Gemeinden liegt.

Harmonisierung anstreben

Der Kanton Schwyz ist am 1. Januar letzten Jahres der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Die Ausnützungsziffer (AZ) war als Instrument bei diesem Konkordat zwar ursprünglich nicht mehr vorgesehen. Auf Intervention einer Mehrheit von Kantonen, die alle die AZ kennen, wurde ein Beitritt für diese Kantone ermöglicht. Immerhin ist jetzt ein einheitlicher Katalog der anrechenbaren und nicht anrechenbaren Flächen vorgesehen und nicht mehr eine Einzellösung für jede Gemeinde (die Grafik unten zeigt eine Möglichkeit, wie die AZ in einer Gemeinde berechnet werden könnte, in einer anderen Gemeinde sähe die Grafik wieder anders aus). Mit der Harmonisierung soll den Ausnützungsprivilegien ein Riegel geschoben werden.

Nach innen verdichten

Auch dem Vorsteher des Amtes für Raumentwicklung, Thomas Huwyler, ist klar, dass im Bauwesen eine Verdichtung nach innen stattfinden muss. Allerdings betont auch er: «Die Gemeinden geniessen hier eine hohe Autorität.» Nicht zuletzt nach der eingegangenen Motion von Christoph Weber (der «Bote» berichtete), die die Abschaffung der Ausnützungsziffer fordert, sieht der Amtsvorsteher Handlungsbedarf. «Es muss gelingen, eine Form zu finden, die es den Gemeinden immer noch ermöglicht, ihre eigenen Bedürfnisse einfliessen zu lassen.» Gefragt ist aber eben auch eine Lösung, die mehr Übersichtlichkeit und eine Vereinfachung bringt. «Wie weit darf und soll der Kanton hier gehen?», fragt Huwyler.

Für Christoph Weber geht es mit seiner Motion auch um eine Vereinfachung und Harmonisierung. «Dies ist mir ein gleich wichtiger Aspekt wie die Abschaffung der AZ», erklärte er gestern auf Anfrage.

Unterschiedliche Anforderungen

Die Ausnützungsziffer und deren verschiedenartige Berechnung ist nur einer von vielen Punkten, den die Gemeinden in ihren Baureglementen verschieden regeln. So verlangt beispielsweise Arth eine Mindestraumhöhe bei Wohnräumen von 2.30 Metern, in Steinen reichen 2.20 Meter. In Gersau sind Wohnbauten nicht zulässig, die Wohn- und Schlafräume nur nach Norden ausrichten. In Muotathal muss auf Besonnung und Belichtung der Wohnräume Rücksicht genommen, in Ingenbohl genügend belichtet und belüftet werden. Arth schreibt vor, dass die Fensterfläche in bewohnbaren Räumen mindestens zehn Prozent der Bodenfläche beträgt und dass diese mindestens zehn Quadratmeter betragen muss. In Steinen dagegen darf ein Raum auch nur acht Quadratmeter gross sein.

Kanton. – In der Antwort auf eine Interpellation hat das Amt für Raumentwicklung den Begriff Ausnützungsziffer definiert: «Die Ausnützungsziffer (AZ) ist ein Mittel des Nutzungsplans, um zusammen mit anderen baupolizeilichen Vorschriften die bauliche Dichte innerhalb der Bauzonen zu begrenzen. Sie ermöglicht einer Gemeinde, die Intensität der Besiedlung, das heisst die Zahl der Wohnungen und Arbeitsstätten, also praktisch die Grösse der wohnenden und arbeitenden Bevölkerung bezogen auf eine bestimmte Fläche, zu begrenzen.»

Abgesehen davon diene diese Beschränkung vorwiegend polizeilichen Zielen, wie der Einhaltung von Licht-, Luft-, Sonnenzufuhr und der Wohnhygiene, hält das Amt weiter fest. Die AZ sei aber auch ein Mass für die Belastung der Infrastruktur, der Erschliessungsanlagen und der Umwelt.

Die Ausnützungsziffer definiert das Verhältnis der anrechenbaren Bruttogeschossfläche zu der anrechenbaren Landfläche. Untenstehende Tabelle zeigt, dass die Gemeinden hierfür ganz verschiedene Ansätze haben. In vielen Gemeinden kann die AZ durch das Vorlegen eines Gestaltungsplans um 0.05 bis 0.10 Punkte erhöht werden.

Andere Lösungen

Unter anderen kennen die Baureglemente von Unteriberg und Einsiedeln anstelle der AZ eine sogenannte Überbauungsziffer. Lachen nennt seine Variante Flächennutzungsziffer. Auch die neuen Instrumente regeln die Bebauungsdichte. (cjb)

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