«Die Angehörigen haben keine Rechte»
Kinderrechte Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz will eine kindgerechte Justiz erreichen. Dass Verfahren noch zu langsam ablaufen, stört die Geschäftsführerin.
Kinderrechte Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz will eine kindgerechte Justiz erreichen. Dass Verfahren noch zu langsam ablaufen, stört die Geschäftsführerin.
Interview Carole Gröflin
carole.groeflin@luzernerzeitung.ch
Irène Inderbitzin, was muss in der Schweiz konkret vorfallen, damit den Eltern das Kind weggenommen wird?
Irène Inderbitzin*: Grob zusammengefasst gibt es drei Ausgangspunkte, bei denen man davon ausgeht, dass das Kindeswohl nicht gesichert ist: Eingegriffen wird bei häuslicher Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Vernachlässigung.
Wann spricht man von einer Vernachlässigung?
Inderbitzin: Wenn die Erziehungsberechtigten keine altersgerechte Entwicklung für das Kind gewährleisten können. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Zu einer gesunden Entwicklung gehören die Pflege, die Ernährung, die Erziehung, die Förderung und der Einbezug des Kindes und eine verlässliche Beziehung. Das Kind soll sich in seinem Umfeld psychisch, körperlich und sozial optimal entwickeln können.
In wie vielen konkreten Fällen wurden seit Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – kurz Kesb – Kinder ihren Eltern entzogen?
Inderbitzin: Grundsätzlich fehlt ein umfassendes Monitoring gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention. Daten werden sehr oft dezentral bei Behörden, Gerichten und Kantonen abgespeichert und nicht systematisch gesamtschweizerisch erhoben. Unser Ziel ist es, dass es bis zum Jahr 2020 ein umfassendes Monitoring gibt.
Am 24. Februar 1997 wurde die UNO-Kinderrechtskonvention von der Schweiz ratifiziert. So hat jedes Kind zum Beispiel das Recht, bei allen Fragen, die es betreffen, vor Gericht angehört zu werden. Weshalb wird das bislang in den wenigsten Fällen getan?
Inderbitzin: Wir gehen davon aus, dass heute in zirka 20 Prozent der Fälle Kinder angehört werden. Dass dieser Prozentsatz nach wie vor klein ist, scheint historisch begründet: Lange vertrat man die Meinung, dass es eine Belastung darstellt, wenn ein Kind zu einer Anhörung eingeladen wird. Heute weiss man, dass es für das Verständnis eines Kindes essenziell ist, dass es sich äussern kann, wenn es dies will. Das Kind kann das weitere Geschehen besser nachvollziehen, da es sich selbst dazu äussern durfte.
Welche Rolle spielen Angehörige, die in der Lage sind, der Aufsichtspflicht von Kindern nachzukommen? Wie liegt die Rechtslage diesbezüglich?
Inderbitzin: Angehörige haben per se keine Rechte. Eltern können allerdings mit Gotte, Tante, Grosseltern oder Bekannten eine Vereinbarung aufsetzen, um vorsorglich, z.?B. beim plötzlichen Tod der Eltern, die Verantwortung zu regeln. Eine solche Vereinbarung wird erst rechtlich bindend, wenn die Kesb abgeklärt hat, ob bei den Vorgesehenen das Kindeswohl gewährleistet ist.
Weshalb durften im Fall in Flaach ZH die Grosseltern das Sorgerecht nicht übernehmen?
Inderbitzin: Dies kann ich nur generell beantworten. Wenn es sich um eine superprovisorische Verfügung gehandelt hat, braucht die Kesb Zeit, um abzuklären, ob die Angehörigen geeignet sind. Während dieser Phase werden die Kinder in die Obhut eines Heimes oder einer Pflegefamilie gegeben.
Ist es nicht ärgerlich, wenn die Angehörigen erst beurteilt werden müssen und die Kinder während dieser Zeit in fremde Obhut kommen?
Inderbitzin: Wichtig ist, dass Verfahren, bei denen ein Kind involviert ist, priorisiert behandelt werden und sehr rasch die nötigen Entscheidungen erfolgen. Hier sehen wir noch Handlungsbedarf, sind aber sicher, dass sich dies mit den Kesb bessern wird. Wir stellen bereits heute Besserungen fest.
Derzeit steht die Kesb in der Kritik. Wo sehen Sie ihre Vorteile?
Inderbitzin: Zuvor trafen rund 1400 Laienbehörden weit reichende Entscheide über Erwachsene und auch Kinder. Oft waren die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde lokal verankert und kannten die involvierten Personen. Heute ist die Privatsphäre besser geschützt. Zudem sind die 148 Behörden multidisziplinär aufgestellt: Das Team besteht aus Sozialarbeitern und Juristen. Die drastische Reduktion der Behörden führt dazu, dass eine «best practice» schneller hervorgebracht werden kann.
Wo stossen die einzelnen Behörden noch an ihre Grenzen? Können Sie ein konkretes Beispiel anführen?
Inderbitzin: Derzeit sind die Gerichte, die Polizei und auch die diversen Kesb in der Pflicht, um ihren Teil zu einer kindgerechten Justiz bis 2020 zu leisten. Es ist essenziell, dass die Begründung, weshalb ein Kind nicht mehr zu seinen Eltern darf, von den Eltern selbst wie auch vom Kind selber verstanden wird. Der Entscheid muss rechtlich korrekt sein – und eine Formulierung beinhalten, die für Laien verständlich ist. Erst kürzlich ist eine Kesb an uns herangetreten mit dem Wunsch, anhand eines Entscheids eine für Kinder verständliche Version anzufertigen. Diese stellen wir nun in unserem Portal für Behörden und Gerichte zur Verfügung.
Die Freiburger CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach forderte unlängst in einer Motion eine unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes. Weshalb braucht es dies?
Inderbitzin: Eine solche Stelle ist unerlässlich für Kinder und Jugendliche. Denn diese würde über die benötigte Handlungskompetenz verfügen, um die Rechte der Kinder sicherzustellen. Unser Rechtssystem ist nach wie vor lückenhaft. Ein zwölfjähriges Kind wird gemäss einem Bundesgerichtsentscheid als urteilsfähig erachtet. Wenn bei einem nicht urteilsfähigen Kind ohne Eltern oder mit Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, von der Kesb keine Rechtsvertretung eingesetzt wird, dann kann niemand Beschwerde gegen einen Entscheid einlegen.
Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander liess verlauten, dass er eine Initiative prüft. Der Initiativtext soll darauf abzielen, die Kesb zu entmachten und den Gemeinden wieder mehr Kompetenzen zu geben.
Inderbitzin: Dies wäre für Kinder verheerend. Die Stellung des Kindes hat sich seit der Schaffung der Kesb verbessert und verbessert sich weiterhin. Nun muss die Kesb die benötigte Ruhe finden, um ihre Arbeit voranzutreiben. Das Verhältnis zwischen den Gemeinden und der Kesb ist durch die grosse Umstellung enorm angespannt. Gemeinden wollen kostengünstige Massnahmen, da sie dafür aufkommen müssen. Dass Kinder zum Beispiel in andere Heime umplatziert werden, um Geld einzusparen, ist unzulässig. Da muss sich noch einiges ändern.
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