Der Endspurt für die Zweckheirat im Prättigau
Im Frühjahr fällt der Entscheid über eine Fusion von Luzein und St. Antönien. Gemäss den Fusionsabklärungen soll die neue Gemeinde Luzein heissen, am Schulstandort St. Antönien will man vorläufig festhalten.
Im Frühjahr fällt der Entscheid über eine Fusion von Luzein und St. Antönien. Gemäss den Fusionsabklärungen soll die neue Gemeinde Luzein heissen, am Schulstandort St. Antönien will man vorläufig festhalten.
Von Béla Zier
Luzein/St. Antönien. – Im vergangenen Jahr hat sich das Stimmvolk in Luzein und St. Antönien dafür ausgesprochen, dass die Gemeinden Fusionsverhandlungen aufnehmen können. Der Anstoss dazu kam aus St. Antönien. Wie Gemeindepräsident Jann Flütsch 2014 gegenüber der «Südostschweiz» erklärt hatte, sei die finanzielle Lage von St. Antönien für diesen Schritt ausschlaggebend. Flütsch sprach deshalb auch von einer «Zweckheirat». Jetzt beginnt der Schlussspurt, denn am 6. März ist die entscheidende Abstimmung in den beiden Gemeinden geplant.
Am 9. Januar wird die Luzeiner Bevölkerung über den Stand der Fusionsabklärungen informiert. Wie aus den entsprechenden Unterlagen hervorgeht, würde die künftige Gemeinde mit ihren dann rund 1560 Einwohnerinnen und Einwohnern Luzein heissen. Die Bezeichnung der Fraktionen (Buchen, Luzein, Pany, Putz und neu St. Antönien) würden weitergeführt. Die Führung der zusammengeschlossenen Gemeinde soll ein fünfköpfiges Exekutivgremium übernehmen. Auf ein Gemeindeparlament wird verzichtet.
Bedingungen für Schulstandort
Die bisherigen Mitarbeitenden der zwei Gemeindeverwaltungen würden nach einem Zusammenschluss weiterbeschäftigt. Die Hauptverwaltung der künftigen Gemeinde Luzein wäre in Pany. Der von St. Antönien betriebene Tourismus-Schalter würde weitergeführt.
Gemäss den Unterlagen zur Fusionsabklärung soll an den Primarschulstandorten in Pany und St. Antönien festgehalten werden. In einem Auszug des Fusionsvertrags ist dazu vermerkt, dass der Schulstandort in St. Antönien bis und mit dem Schuljahr 2019/2020 beibehalten werden soll. Dies sofern die Schülerzahl in St. Antönien im Kindergarten nicht unter fünf Kindergärtner sinkt. In der Primarschule müssen die Klassenzüge (erste bis dritte und vierte bis sechste Klasse) mindestens je neun Schülerinnen und Schüler aufweisen. Danach will der Gemeindevorstand die Situation neu beurteilen.
Steuerfuss von 100 Prozent
In Luzein hat der Souverän bereits entschieden, dass der Steuerfuss für 2015 um 20 Prozent auf 100 Prozent gesenkt wird. Dieser Steuerfuss soll auch nach einer Fusion beibehalten werden. Sollte die Abstimmung über den Zusammenschluss scheitern, würde es für St. Antönien finanziell schlecht aussehen. Wie aus den Berechnungen für einen Alleingang hervorgeht, würde St. Antönien in den kommenden Jahren in der Laufenden Rechnung ausschliesslich rote Zahlen schreiben. Diese Defizite würden das Eigenkapital kräftig schmelzen lassen. Für Luzein hätte ein Alleingang keine solche Auswirkungen; bis 2018 würde die Laufende Rechnung stets mit einem Plus abschneiden. Sollten die Gemeinden per 2016 fusionieren, wird gemäss den Kalkulationen in der Laufenden Rechnung der neuen Gemeinde bis 2018 von einem Plus ausgegangen.
Wie das Bündner Amt für Gemeinden bereits im Februar 2014 gegenüber der «Südostschweiz» erklärt hatte, befürworte man die Fusion von Luzein und St. Antönien.
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