Denkmalschutz unter Druck
Brunnen Die Gemeinde Ingenbohl akzeptiert zwar den Verwaltungsgerichtsentscheid «Alte Gasse», fordert aber die Überarbeitung der Denkmalschutz-Regeln.
Brunnen Die Gemeinde Ingenbohl akzeptiert zwar den Verwaltungsgerichtsentscheid «Alte Gasse», fordert aber die Überarbeitung der Denkmalschutz-Regeln.
Christoph Clavadetscher
Kurz vor Weihnachten hat das Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Gemeinde Ingenbohl deutlich abgewiesen. Die durch den Regierungsrat erfolgte Aufhebung der Baubewilligung für das Projekt an der Alten Gasse sei rechtens gewesen und verletze die Gemeindeautonomie nicht, lautete das Fazit. Dabei ging es darum, dass die Gemeinde den Abbruch von zwei Isos-Häusern und einen Neubau an selber Stelle genehmigte, obwohl die Denkmalpflege anderer Ansicht war – also Gemeindeautonomie im Bauwesen versus kantonale Denkmalpflege.
Gemeinde erarbeitet Strategie
Diesem Gerichtsentscheid kommt eine besondere Bedeutung zu, da beide Parteien – Gemeindepräsident Albert Auf der Maur und Regierungsrat Walter Stählin – von einem Präzedenzfall sprachen, der wegweisende Wirkung für die Baubewilligungspraxis in anderen Gemeinden, eventuell sogar national haben könnte. Wie gestern nun bekannt wurde, verzichtet die Gemeinde Ingenbohl auf einen Weiterzug des Entscheides. Man möchte vorwärtsschauen und möglichst bald mit einer entsprechenden Strategie für die Kernzone eine grössere Rechtssicherheit schaffen.
Kigbo und Isos anpassen?
Allerdings übt Ingenbohl weiter Kritik an der aktuellen Situation. Der Gemeinderat ist nach wie vor der Meinung, nach der bisherigen Praxis des Regierungsrates und der Denkmalpflege gehandelt zu haben. «Der Kanton hatte sich bisher in Fragen des Ortsbildschutzes stets zurückgehalten, das Ermessen der lokalen Behörden respektiert und sich auf den Erhalt der im Kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten und Objekte (Kigbo) aufgeführten Bauten konzentriert», betont der Gemeinderat in einer Mitteilung. Die Häuser «Alte Gasse» sind nicht als Schutzobjekte inventarisiert, liegen aber im Isos-Gebiet (Bundesinventar). Beide Verzeichnisse stammen aus den 1980er-Jahren und müssten gemäss den Ingenbohler Behörden überarbeitet werden. «Wir erwarten vom Kanton, dass er sich bei den Bundesbehörden für eine Überarbeitung des Isos einsetzt», lautet die klare Forderung. Es stelle sich die Frage, ob das Isos noch den heutigen Bedürfnissen und Herausforderungen entspreche. Die Notwendigkeit des verdichteten Bauens und des haushälterischen Umgangs mit dem Boden sei ein zentrales Anliegen der heutigen Raumplanung und somit der Bundespolitik. «Politik und Raumplanung sind hier gefordert, Antworten zu finden», so der Gemeinderat. Ersatzbauten im Isos-Gebiet seien zwar grundsätzlich möglich, dürften aber nicht die Höhe der Vorgängerbauten überschreiten. Dies lasse sich mit den heutigen Zielen der Raum- und Siedlungsentwicklung wohl kaum vereinbaren, wird argumentiert.
Struktur-Anpassungen gefordert
Weiter weist Ingenbohl darauf hin, dass im konkreten Fall eigentlich eine kantonale Baubewilligung vorgelegen habe, die in der Folge aber vom Regierungsrat aufsichtsrechtlich aufgehoben wurde. Nun wird erwartet, dass offene Fragen im kantonalen Verfahren bereinigt und geklärt werden, «sodass ein widerspruchsfreier Entscheid ergeht».
Da nun die Denkmalpflege ein grösseres Mitspracherecht bei der Behandlung der Baugesuche auf kommunaler Ebene erhalte, sei es zudem erforderlich, dass die Strukturen angepasst und zusätzliche Ressourcen bereitgestellt würden.
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