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«Das Parlament ist in einer Krise»

Südostschweiz
27.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung

Weshalb braucht es einen solchen Konkordanz-Vertrag?

In der neuen Legislatur stehen wichtige Themen an: Rentenreform, Energiewende, Asylreform, Steuerreform, Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, Weiterführung der Bilateralen. Es müssen Lösungen für diese Probleme gefunden werden. Da die Konkordanz nicht mehr spielt, muss sie über einen Vertrag der wählerstärksten Parteien wieder zum Tragen kommen. Darin müssen sie die ausgehandelten Kompromisse zu den wichtigen Vorlagen festhalten. Das schafft berechenbare Verhältnisse für Bundesrat und Parlament. Mit einer Mehrheitssuche von Fall zu Fall ist es weitgehend dem Glück und dem Zufall überlassen, wohin die Schweiz steuert. Ich bin der Überzeugung, dass das Konkordanzdenken nie ganz gestorben ist. Vor allem unser Volk möchte, dass die in Bern sich zusammenraufen und Lösungen für das Land bringen.

Sie beschreiben in Ihrem Buch, wie schwer für Sie das Nein zum EWR zu verdauen war. Das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative hat Sie ebenfalls geschockt ...

Eher noch mehr, weil die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Europapolitik einen schwerwiegenden Rückschritt bedeutet. Die direkte Demokratie ist im zwischenstaatlichen Bereich besonders anspruchsvoll. Denn sie verlangt, dass sich das Volk auch in eine Gegenpartei wie zum Beispiel die EU hineindenken kann. Bei der Masseneinwanderungsinitiative hat aber eine Mehrheit nur an die eigenen Probleme gedacht und nicht daran, dass die Personenfreizügigkeit für die EU ein fundamentaler Grundpfeiler ist. Wir würden uns auch mit Händen und Füssen dagegen wehren, wenn die direkte Demokratie abgeschafft werden sollte. Bei Verhandlungen muss man sich in sein Gegenüber hineindenken, damit die eigenen Handlungsmöglichkeiten klar werden. Es ist im Vorfeld des 9. Februars ähnlich wie beim EWR nicht gelungen, dem Volk zu zeigen, was die EU bei gutem Willen einem Nicht-Mitgliedstaat gewähren kann.

Was liegt für die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU drin?

Es ist bereits ziemlich klar, dass die generelle Wiedereinführung von Kontingenten und der Inländervorrang nicht akzeptiert werden. Die Idee der Schutzklausel, wonach die Schweiz bei einer ausserordentlich grossen Zuwanderung einseitige Massnahmen ergreifen dürfte, ist eher erreichbar.

Die SVP wird ins Feld führen, der Volkswille werde nicht eingehalten …

Volksinitiativen sind verfassungsbestimmend. Mit der Annahme wird der Initiativtext zum Verfassungstext. Daran haben sich alle Staatsorgane und übrigens auch die Sieger einer Volksabstimmung zu halten. Aber wenn die Regierung nach harten Verhandlungen mit der EU keine verfassungskonforme Lösung findet und damit das Ende der Bilateralen droht, sollen Volk und Stände nochmals abstimmen. Unsere Verfassung sagt in Artikel 192 klar: «Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden.» Jede Relativierung der Verfassung ist gefährlich. Der Bundesrat hat zum Glück klar festgehalten, dass die Verfassung auch im Falle der Masseneinwanderung gilt. Sie kann nur über eine Revision der Verfassung geändert werden. Wir wollen keine plebiszitäre Demokratie. Wir wollen eine direkte Demokratie, welche über Verfassungstexte entscheidet und nicht über die Beliebtheit eines Politikers oder einer Partei.

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