Dachladung hat Anzeige zur Folge
Eine Autolenkerin ist von der Stadtpolizei Chur wegen einer verbotenen Dachladung angezeigt worden.
Eine Autolenkerin ist von der Stadtpolizei Chur wegen einer verbotenen Dachladung angezeigt worden.
Chur. – Wie die Stadtpolizei Chur in einer Medienmitteilung schreibt, hatte die Dachladung der fehlbaren Autolenkerin zu grossen seitlichen Überhang. Weiter enthielt die Ladung gefährliche Teile. Gemäss Strassenverkehrsgesetz darf die Ladung Motorfahrzeuge seitlich nicht überragen, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
Ebenfalls musste die Stadtpolizei übers Wochenende einen Fahrzeuglenker wegen Verdachts auf Fahren unter Drogeneinfluss zur Anzeige bringen. Ihm wurde eine Blutprobe abgenommen. Im Weiteren rückte die Stadtpolizei wegen Lärmbelästigungen, verbotenem Abfeuern von Feuerwerkskörpern und einer Widerhandlung gegen das Gastwirtschaftsgesetz aus. (so)
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