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Bucher-Brini: «Bevölkerung muss geschützt werden»

Müssen «Grüselbeizen» beim Namen genannt werden? SP-Grossrätin Christina Bucher-Brini findet schon. Sie will in der Junisession des Grossen Rates das Thema auf den Tisch bringen.

Südostschweiz
13.05.14 - 02:00 Uhr

Von Tatjana Jaun

Chur. – Von rund 1900 Bündner Restaurants wiesen 2013 insgesamt 21 Betriebe erhebliche Mängel auf. Letztere fielen laut dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) sogar unter die Kategorie «hohes Risiko». Wie Adrian Schmitt, stellvertretender Kantonschemiker, erklärt, beurteilten die Kontrolleure die Lebensmittelhygiene in den fraglichen 21 Betrieben teilweise als akut gefährdet. Im Rahmen von kostenpflichtigen Nachkontrollen mussten die Betreiber fallweise innerhalb von 24 beziehungsweise 48 Stunden die beanstandeten Mängel beheben. Rund 4500 Lebensmittelunternehmungen hatten die Kontrolleure insgesamt überprüft. Knapp 2300 davon waren Gastrobetriebe darunter Festwirtschaften, Alpbeizli, Spitäler.

Verschimmelte Produkte, nicht eingehaltene Lagertemperaturen, ungenügende Lüftung, Reinigungsmängel bis hin zu abblätterndem Deckenbelag: Die Liste der beanstandeten Mängel ist lang. Wer die fehlbaren Betriebe sind, gibt das ALT indes nicht bekannt. Auch Gäste wissen letztlich nicht, in was für einem Lokal sie verkehren: Die Betriebe sind nicht verpflichtet, Hygienebescheinigungen offenzulegen.

Wie beurteilt die Regierung?

Die Bündner Restaurants sollen zeigen, dass sie sauber sind. Dies fordert SP-Grossrätin Christina Bucher-Brini. Sie will in der Fragestunde der Juni-session des Grossen Rates wissen, wie die Offenlegung von mehrfach gerügten Gastrobetrieben von der Regierung beurteilt wird. Thematisieren wird sie auch den Arbeitsaufwand der Kontrolleure. Im Zuge der Umsetzung des EU-Lebensmittel- und Hygienerechts 2006 dürften diese seither in Arbeit schwimmen. «Die Bevölkerung muss geschützt werden», sagt Bucher-Brini. «Es geht auch um den Schutz des Tourismusstandorts Graubünden.»

«Pranger ist kontraproduktiv»

Unterstützung erhält Bucher-Brini von der Stiftung für Konsumentenschutz. Diese fordert, dass Wirte beim Eingang einen Sauberkeitsschein aufhängen. «Die Konsumenten haben ein Anrecht darauf zu wissen, in was für einem Lokal sie speisen», erklärt Konsumentenschützerin Josianne Walpen. «Uns geht es um gravierende Mängel, die die Gesundheit gefährden.» Für Betriebe, die ihren Job gut machen würden, seien solche Bescheinigungen schliesslich «eine gute Werbung». Das sieht Tom Leibundgut, Churer Stadtrat und Ex-Wirt, anders. «Lebensmittelkontrollen sind nicht dazu da, Leute an den Pranger zu stellen, sondern um Probleme zu erkennen und zu lösen.» Wenn ein Arzt einen Fehler mache, stehe es schliesslich auch nicht an der Türe. Das heutige Kontrollsystem funktioniere bestens, so Leibundgut. Mit einem Pranger habe er «Mühe».

Ähnlich argumentiert Jon Domenic Parolini, BDP-Präsident und Vertreter der Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden. Er hält einen Pranger für «kontraproduktiv» und sieht in rigorosen Bestrafungen den besseren Weg. Marcel Friberg, Präsident von Graubünden Ferien, befürchtet, dass eine publizierte Hygienebescheinigung im «Tafeldschungel» ohnehin untergehen würde. «Der Gast wird heute dermassen überflutet mit Informationen. Man schaut nicht mehr hin», ist Friberg überzeugt. Viel wichtiger seien das Verhalten der Gast- geber und eine «einladende Ambiance». «Das sagt viel mehr über das Lokal aus.»

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