Bezirksbeträge ?an Strassen
Küssnachtamtl. Gemäss Reglement richtet der Bezirk Küssnacht an öffentlich-rechtliche Strassengenossenschaften und Korporationen Beiträge für Unterhalts- und Ausbauarbeiten aus.
Küssnachtamtl. Gemäss Reglement richtet der Bezirk Küssnacht an öffentlich-rechtliche Strassengenossenschaften und Korporationen Beiträge für Unterhalts- und Ausbauarbeiten aus.
Der Beitrag beläuft sich im Gebiet der Tal- und Hügelzone auf 25 Prozent und in der Bergzone auf 40 Prozent des Aufwandes. Der Unterhalt umfasst bei Talstrassen die Schneeräumung, die Reinigung von Strassenschächten und Belagserneuerungen, bei Bergstrasse die Schneeräumung, die Belagserneuerungen sowie Reparaturen von Mauern, Böschungen, Kofferungen und Strassenentwässerungsanlagen.
Die Flurgenossenschaft Fänn-Allmig, Küssnacht, erhält für das Jahr 2013 einen Bezirksbeitrag an die durchgeführten Unterhaltsarbeiten von 8878 Franken. Der Strassengenossenschaft Ländli, Küssnacht, wird ein Unterhaltsbeitrag von 861 Franken ausgerichtet. Der Flurgenossenschaft Chlösterlistrasse, Küssnacht, wird ein Unterhaltsbeitrag von 190 Franken ausbezahlt. Der Bezirksbeitrag an die Strassengenossenschaft Dorfbannwald, Küssnacht, beträgt 1306 Franken.
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