Basel-Stadt führt Lehrplan 21 als erster Kanton ein
Lehrplan 21 Trotz grosser Kontroversen wird der Lehrplan 21 ab diesem Jahr eingeführt. Mitte November hat ihn die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz in der überarbeiteten Fassung freigegeben.
Lehrplan 21 Trotz grosser Kontroversen wird der Lehrplan 21 ab diesem Jahr eingeführt. Mitte November hat ihn die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz in der überarbeiteten Fassung freigegeben.
Nun entscheidet jeder Kanton über die Einführung des Instruments, das die Lernziele der Volksschule für die Deutschschweiz vereinheitlichen soll.
Als erster Kanton führt Basel-Stadt den Lehrplan 21 ab dem 17. August 2015 ein. Obwohl es auch im Stadtkanton von Lehrpersonen und Schulleitungen kritische Stellungnahmen zum Lehrplan 21 gegeben habe, wie Christoph Eymann, Chef des basel-städtischen Erziehungsdepartements, Anfang Dezember einräumte, bestehe nun aber eine grundsätzliche Zustimmung zur Einführung. Eymann präsidiert auch die Erziehungsdirektorenkonferenz.
Widerstand bleibt
In den meisten Kantonen ist die Einführung frühestens auf das Schuljahr 2017/18 geplant. Ein Mitentscheid der Parlamente oder des Stimmvolkes über ein Referendum ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Damit gibt man sich aber vielerorts nicht zufrieden. Im Kanton Schwyz wurde vor zwei Wochen eine Volksinitiative «Nein zum Lehrplan 21» mit 3038 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht. Notwendig sind im Kanton Schwyz 2000 Unterschriften. Auch in anderen Kantonen regt sich der Widerstand. In den Kantonen Aargau, in Baselland und in St.?Gallen sind entsprechende Volksinitiativen lanciert oder in Vorbereitung.
Lehrerverband ist dafür
Unterstützung gibt es vom Lehrer-Dachverband. Zentralpräsident Beat Zemp gab die «volle Unterstützung» für den Lehrplan?21 bekannt. Die Kantone stünden nun in einer «doppelten Verantwortung», wie Zemp Mitte November sagte. Sie müssten den Lehrplan nicht nur einführen, sondern auch umsetzen. Dafür brauche es Ressourcen und Zeit. Zemp glaubt, dass bei der Umsetzung «nicht so heiss gegessen wie gekocht» werde.
Lukas Scharpf
lukas.scharpf@luzernerzeitung.ch
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.