«Bananenschachteln brennen sonst nicht so gut»
Wütend auf seinen Vermieter sei er gewesen. Deshalb habe er in dessen Haus einen Russbrand erzeugen wollen, das gibt Adrian Egger?* gestern bei der Befragung vor dem Kantonsgericht Glarus zu Protokoll.
Wütend auf seinen Vermieter sei er gewesen. Deshalb habe er in dessen Haus einen Russbrand erzeugen wollen, das gibt Adrian Egger?* gestern bei der Befragung vor dem Kantonsgericht Glarus zu Protokoll.
Wütend auf seinen Vermieter sei er gewesen. Deshalb habe er in dessen Haus einen Russbrand erzeugen wollen, das gibt Adrian Egger * gestern bei der Befragung vor dem Kantonsgericht Glarus zu Protokoll. «Bananenschachteln brennen sonst nicht so gut», erklärt er.
Die Räume im Obergeschoss kann er genau beschreiben, die Wandvertäfelung, die Bodenbeschaffenheit. Nur ob das Sofa im unteren Stock auf Echtparkett oder auf Laminat gestanden habe, weiss er nicht. Das Sofa hatte er damals auch angezündet. «Beim Shisharauchen ist mir schon glühende Asche auf die Couch gefallen, und das machte damals auch nichts», sagt Egger. Obwohl selber Feuerwehrmann, macht er den Anschein, er habe die Auswirkungen seines Handelns am 4. März 2014 völlig unterschätzt.
Egger wird nicht zum ersten Mal wegen Brandstiftung belangt. Bereits in seiner damaligen Schule in Neftenbach hatte er eine Kartonschachtel angezündet, weil er «schulfrei» wollte, wie er sagt. Wieso er später einen Kinderwagen hatte ausbrennen lassen, kann er heute nicht mehr genau sagen. Daneben wurde Egger 2012 auch wegen grober Verkehrsregelverletzung von der Staatsanwaltschaft Winterthur verurteilt.
Nicht «nur» Brandstiftung
Egger ist nun nicht nur wegen Brandstiftung angeklagt, denn: In seinem Auto befinden sich an jenem Abend Airsoft Waffen und eine Walther P99.
Ausserdem schaltet er beim Brand unerlaubt ein Blaulicht auf seinem Privatauto an. Weiter findet die Polizei ein Luftgewehr am Arbeitsplatz von Egger und im Zwischenspeicher eines beschlagnahmten Tablets pornografische Bilder. Dann wirft ihm eine frühere Geschäftspartnerin auch noch Urkundenfälschung vor. Schliesslich zeigt ihn ein Feuerwehrmann an, der sich beim Löscheinsatz so schwer am Arm verletzt hatte, dass er operiert werden musste und im Anschluss seine Arbeitsstelle verlor.
Staatsanwalt Willi Berchten beantragt deshalb eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme auch aufgeschoben werden könne. Viele der beschlagnahmten Gegenstände seien zu vernichten und dürften Egger nicht zurückgegeben werden.
Psychische Erkrankungen
Als die Verteidigerin Eggers zu Wort kommt, stellt sie ihm zunächst die Frage: «Haben Sie Probleme mit Ihrer Mimik und Gestik?» Egger antwortet: «Ja, das habe ich». Er könne seine Mimik nicht immer kontrollieren. So grinse er manchmal sogar, wenn er angeschnauzt werde. Das erklärt den eher fröhlichen Gesichtsausdruck, der sich während der Anhörung auf Eggers Gesicht breitmacht.
Die Verteidigerin beantragt, dass man bei ihrem Klienten verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigen müsse. Tatsächlich gibt es bereits mehrere psychologische Gutachten zu Egger. Schon als Kind litt der gebürtige Rumäne, der als adoptiertes Kind bei Schweizer Eltern aufwuchs, an einer Aufmerksamkeitsdefizit-Störung. Während eines Aufenthalts im Kantonsspital Glarus im Jahr 2013 stellt ein Psychologe unter anderem exzentrisch-narzistische Ansätze und verminderte Realitätswahrnehmung bei Egger fest.
Schulden über Schulden
Auch während des vorzeitigen Strafvollzuges im Gefängnis Glarus, nach der Festnahme 2014, wird ein Psycho loge zu Rate gezogen. Auf dessen Empfehlung wird Egger im Mai in das Massnahmezentrum «Bitzi» in Mosnang (SG) verlegt. Die Medikamente gegen seine bipolare Störung nimmt der Angeklagte inzwischen wieder ein, besucht Gruppentherapien und kann für 480 Franken pro Monat arbeiten. Immerhin ein Einkommen. Tatsächlich bräuchte Egger aber bedeutend mehr Geld. In seinen bisher 25 Lebensjahren hat er einen Schuldenberg von 157 595.80 Franken angehäuft.
Beim Gerichtstermin gesteht Egger gestern die Schuld für einen Grossteil der Anklagepunkte. Die Verteidigung fordert statt fünf nur viereinhalb Jahre Freiheitsentzug. In den Punkten der Urkundenfälschung, der falschen Aufbewahrung von Waffen sowie der Herstellung und des Besitzes von Pornografie müsse ihr Klient jedoch freigesprochen werden, so die Verteidigerin.
Das Luftgewehr, das die Polizei am Arbeitsplatz Eggers sichergestellt hat, sei vorschriftsgemäss verstaut gewesen. Und von Urkundenfälschung könne erst gesprochen werden, wenn sich Egger durch sein Handeln einen Vorteil oder einer anderen Person einen Nachteil verschafft hätte, plädiert die Verteidigung.
Virus im Spital eingefangen
«Wie die pornografischen Bilder in meinen Cache-Speicher gelangt sind, weiss ich nicht», beteuert der Angeklagte. Bei seinem Aufenthalt im Kantonsspital Glarus habe sich sein Tablet einen Virus eingefangen, weshalb er es in die Reparatur bringen musste. Es sei denkbar, dass die belastenden Bilder dort auf den Zwischenspeicher seines Tablets geraten seinen, so Egger.
Der Anwalt des verletzten Feuerwehrmannes gibt zum Schluss der Verhandlung zu Protokoll, sein Klient finde die Tatsache erschreckend, dass einer seiner Feuerwehrkollegen zu einer solchen Tat fähig sei. Bestimmt werden er und sein Klient von Egger für die entstandenen Kosten Geld einfordern. Wie viel dies sein werde, könnten sie zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Zu welcher Gesamtstrafe das Gericht Egger verurteilt, wird dieser vom Kantonsgericht im schriftlichen Urteil erfahren.
* Name von der Redaktion geändert
157
Tausend Franken
So viele Schulden hat der heute bereits angehäuft.
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