Auf den Schwyzer ?Kantonsrat wartet viel Arbeit
Im Gesetzgebungsprogramm 2015–2016 haben insgesamt 23 Gesetzgebungsvorhaben Platz gefunden. So wird beispielsweise das Jagd- und Wildschutzgesetz komplett überarbeitet.
Im Gesetzgebungsprogramm 2015–2016 haben insgesamt 23 Gesetzgebungsvorhaben Platz gefunden. So wird beispielsweise das Jagd- und Wildschutzgesetz komplett überarbeitet.
abi. Es gibt viel zu tun; der Kanton Schwyz befindet sich in einem steten Wandel. Der Regierungsrat legt deshalb dem Kantonsrat jährlich ein Gesetzgebungsprogramm vor, in dem aufgezeigt wird, welche Gesetzgebungsvorhaben wann im Kantonsrat behandelt werden sollen. Im Gesetzgebungsprogramm 2015–2016 sind insgesamt 23 Gesetzgebungsvorhaben aufgeführt. Dass sie im Programm stehen, heisst aber nicht, dass sie auch im 2015–2016 abgeschlossen werden können. Sie sollen aber mindestens so weit bearbeitet werden, dass zumindest das Vernehmlassungsverfahren innerhalb des Planungszeitraums eröffnet werden kann.
Bereits im zweiten Quartal dieses Jahres stehen die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, die Aufhebung des Viehhandelskonkordates und die Diplomanerkennungsvereinbarung auf dem Programm. Im dritten Quartal geht es um den Beitritt zur neu erarbeiteten Trägerschaftsvereinbarung für die Hochschule Rapperswil.
Happig wird es dann im vierten Quartal mit der ersten Etappe der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, bei der es unter anderem um Massnahmen zur Mobilisierung von Baulandreserven geht. Ebenfalls steht dann die Teilrevision des Mittelschulgesetzes an. Darin soll beispielsweise die Beitragsregelung an die privaten Mittelschulen optimiert werden. Zudem soll die Geschäftsordnung des Kantonsrats überarbeitet werden, und das Archivgesetz steht auf der Traktandenliste.
Das Jahr 2016 startet mit der Teilrevision des Gesetzes zur Erhebung der Kurtaxen, das noch aus dem Jahr 1970 stammt. Beim Jagd- und Wildschutzgesetz steht eine Totalrevision an, bei der das Gesetz an die geänderten bundesrechtlichen Vorgaben angepasst wird. Die Jagd soll zudem vereinfacht und Unstimmigkeiten und Unklarheiten aufgehoben werden.
Polizeigesetz überarbeiten
Im zweiten Quartal 2016 geht es um das Psychiatriekonkordat, das zwischen den Kantonen Schwyz, Uri und Zug besteht. So wird das Konkordat revidiert und die Psychiatrische Klinik Zugersee von der bisherigen Trägerschaft übernommen. Damit soll der Bevölkerung der drei Kantone ein vernetztes und patientenorientiertes Angebot bereitgestellt werden. Zudem sollen die ambulanten psychiatrischen Dienste der drei Kantone sowie die Klinik Zugersee in einer Organisation zusammengefasst werden, was die Zusammenarbeit der Dienste optimiert. Ebenfalls teilüberarbeitet wird das Polizeigesetz. So sollen beispielsweise die Massnahmen im Bereich «häusliche Gewalt» optimiert werden und ein Bedrohungsmanagement eingeführt werden.
Ebenfalls zur Debatte steht das sogenannte Hooligan-Konkordat, von dem der Kanton Schwyz jedoch eher indirekt betroffen ist, da im Kanton weder Fussball- noch Eishockey-Spiele der obersten Spielklasse stattfinden. Aufgrund der Ausschreitungen an Sportveranstaltungen, die immer wieder für Schlagzeilen sorgen, dürfte dieses Thema trotzdem emotional abgehandelt werden.
Sozialhilfe um 10 Prozent senken
Zum Jahresschluss stehen eine Gesamtprüfung der Personalgesetzgebung des Kantons Schwyz, die Totalrevision des Wasserrechtsgesetzes vom 11. September 1973 sowie die Teilrevisionen des kantonalen Energiegesetzes, der Verordnung zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und des Justizgesetzes an. Ebenfalls steht die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes auf dem Programm. Der Kantonsrat hat im vergangenen Jahr die Motion «Kostenoptimierung und Flexibilität muss auch bei der Sozialhilfe möglich sein» für erheblich erklärt. Darin wird eine Senkung der Unterstützung um zehn Prozent verlangt.
Bereit, aber noch nicht in Kraft
Im Gesetzgebungsprogramm 2013–2014 standen Schwergewichte wie beispielsweise das Steuergesetz. Dieses konnte umgesetzt werden und ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Noch offen ist beispielsweise die Neuordnung des Wahlrechts für den Kantonsrat. Dieser hatte am 17. Dezember 2014 einen Gegenvorschlag zur Majorzinitiative beschlossen. Das Schwyzer Stimmvolk wird nun am 8. März darüber abstimmen.
Ebenfalls noch nicht in Kraft, jedoch bereits umgesetzt ist das Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt. Dieses soll per 1. Januar 2016 gültig sein.
Am 19. November des vergangenen Jahres hat der Kantonsrat die Totalrevision des Spitalgesetzes beschlossen. Noch läuft aber die Frist für ein fakultatives Referendum. Sollte es kein Referendum geben, würde das Spitalgesetz rückwirkend per 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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