Aroser Touristiker fordern mehr Geld
Das neue Aroser Tourismusgesetz zuhanden des Gemeindeparlaments liegt vor. Kernpunkt ist die Pauschalisierung der Gästetaxe.
Das neue Aroser Tourismusgesetz zuhanden des Gemeindeparlaments liegt vor. Kernpunkt ist die Pauschalisierung der Gästetaxe.
Arosa. – Mit der Vorlage des neuen Tourismusgesetzes sollen die verschiedenen Gesetze und Reglemente, welche bezüglich Kurtaxen und Tourismusförderungsabgabe bestehen, ersetzt werden. «Damit Arosa im nationalen und internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleibt, ist es notwendig, dass Arosa Tourismus über mehr finanzielle Mittel verfügt», so die Begründung des Gemeindevorstands in der Botschaft.
Mehreinnahmen bis 1,8 Millionen
Die mit dem Gesetz vorgesehenen Gesamt-Mehreinnahmen von rund 1,5 bis 1,8 Millionen Franken erlauben es Arosa Tourismus, auch künftig wichtige Angebote und Produkte anbieten zu können.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Pauschalierung der Gästetaxe. Die Ferienwohnungsbesitzer entrichten die Gästetaxe zwingend mit einer Pauschale, abgestuft nach Wohnungsgrösse. Die Beherberger haben die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie die Pauschaltaxe zahlen oder individuell nach Logiernächten abrechnen möchten. Die heute gültigen übergeordneten Gesetze erlauben es nicht, den Beherbergern einzig eine Pauschale anzubieten. Es bedarf mindestens einer Wahlmöglichkeit.
Mit drei Tourismusregionen
Dem Umstand, wonach die Ortschaft Arosa viel mehr vom Tourismus profitiert als die anderen Ortschaften im Tal, wird dadurch Rechnung getragen, dass im Gesetz drei Tourismusregionen festgelegt werden. Dabei zahlen Beherberger in Arosa, der Tourismusregion I, die vollen Taxen gemäss Gesetz. Langwies (mit Litzirüti) St. Peter, Pagig, Peist und Molinis, in der Tourismusregion II, bezahlen 50 Prozent und Castiel, Lüen sowie Calfreisen in der Tourismusregion III 25 Prozent der Taxen gemäss Gesetz. Damit ist laut Botschaft gewährleistet, dass die Belastung entsprechend dem Profit aus dem Tourismus gewichtet wird.
Bei der Tourismustaxe besteht die Änderung insbesondere darin, dass die Abgabe nicht mehr aufgrund der Anzahl Angestellten, sondern aufgrund der AHV-Lohnsumme zu entrichten ist. Der Gemeindevorstand geht davon aus, dass besagter Systemwechsel ungefähr kostenneutral ausfällt. Die durch die vom Parlament eingesetzte Vorberatungskommission eingebrachten Hinweise und Änderungswünsche wurden zu einem grossen Teil ins neue Gesetz aufgenommen und durch den Gemeindevorstand genehmigt. Die Vorberatungskommission verfasst zuhanden des Parlaments einen entsprechenden Bericht. (jy)
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