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Graubünden muss beim Eigenmietwert über die Bücher

Der Kanton Tessin wollte Härtefälle beim Eigenmietwert steuerlich entlasten. Das Bundesgericht taxiert die Klausel als verfassungswidrig. Abgeschaut hat sich das Tessin die Klausel von Graubünden. 

02.10.22 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Sonderregelung: Für Personen mit wenig Bareinkünften gibt es in Graubünden eine Härtefallregelung bei Steuern auf den Eigenmietwert. Doch diese Lösung hat das Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt. 
Sonderregelung: Für Personen mit wenig Bareinkünften gibt es in Graubünden eine Härtefallregelung bei Steuern auf den Eigenmietwert. Doch diese Lösung hat das Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt. 
Symbolbild/ Livia Mauerhofer
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