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Wettbewerbshüter ermitteln gegen Mastercard

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) nimmt Mastercard ins Visier. Sie untersucht, ob der Kreditkartenanbieter ein System der Finanzinfrastruktur-Dienstleisterin SIX zur Vereinheitlichung von Transaktionen an Bargeldautomaten behindert.

Agentur
sda
16.02.21 - 11:18 Uhr
Wirtschaft
Der Kreditkartenanbieter soll den Bargeldbezug behindert haben. (Archivbild)
Der Kreditkartenanbieter soll den Bargeldbezug behindert haben. (Archivbild)
KEYSTONE/AP/TOBY TALBOT

Die Weko habe am 8. Februar eine Untersuchung gegen Mastercard eingeleitet, um zu prüfen, ob seitens Mastercard eine missbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens vorliege, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit. Zudem habe sie vorsorgliche Massnahmen für die Dauer der Untersuchung ergriffen.

Mehr Funktionen an Fremdautomaten

Die SIX hatte Mastercard zuvor angezeigt, weil der Kreditkartenanbieter mutmasslich den Markteintritt des «National Cash Scheme» (NCS) behindere. Mit diesem will die SIX Bargeldtransaktionen an Automaten vereinheitlichen.

Damit sollen Bankkunden in Zukunft auch an Geldautomaten, die nicht zu ihrer Hausbank gehören, mehr Funktionen zur Verfügung stehen. Dazu zählen den Angaben der Weko zufolge etwa Bareinzahlungen und die Saldoabfrage an Fremdautomaten.

Mastercard verweigere jedoch das sogenannte «Co-Badging», das nötig wäre, damit die Mastercard-Karten für NCS-Transaktionen gebraucht werden können. Unter «Co-Badging» wird das Aufbringen von zwei oder mehr Zahlungsmarken oder -anwendungen auf demselben kartengebundenen Zahlungsinstrument verstanden.

Mit den nun vorsorglich ergriffenen Massnahmen hat die Weko Mastercard dazu verdonnert, die Möglichkeit zu schaffen, dass die kartenherausgebenden Banken die Debitkarten technisch für eine allfällige spätere Aktivierung des NCS vorbereiten können.

Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP erklärte Mastercard, dass man die Verfügung der Weko zur Kenntnis nehme und eine genaue Untersuchung der Marktverhältnisse im Bereich Geldautomaten sogar begrüsse.

Die Verfügung enthalte aber keine abschliessende Beurteilung des Verhaltens der beiden Streitparteien, dieses sei nun Gegenstand des eröffneten Untersuchungsverfahrens. Gegenüber AWP hält Mastercard zudem fest, dass die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen nicht erfüllt seien und man daher die Verfügung der Weko vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten werde.

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