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Wegen neuer Vorschriften wieder geschlossen

Die Freude der Geschäftsinhaberin des ersten Textil-Baumarktes der Schweiz währte nur kurz.

Südostschweiz
03.05.20 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Der Textil-Baumarkt und Do-it-yourself-Shop Aha-Mode ist bereits wieder geschlossen.
Der Textil-Baumarkt und Do-it-yourself-Shop Aha-Mode ist bereits wieder geschlossen.
SOMEDIA

Der Textil-Baumarkt und Do-it-yourself-Shop Aha-Mode an der Kreuzgasse in Chur ist bereits wieder geschlossen. Auf Geheiss aus Bundesbern.

Geschäftsinhaberin Adriana Pianegonda fehlen die Worte. Noch am gleichen Tag, an dem sie ihren Textil-Baumarkt nach dem Corona-Lockdown wieder eröffnete (Ausgabe vom Donnerstag), wurde sie aufgrund einer nachträglich angepassten Verfügung aus Bern schon wieder zur Schliessung gezwungen.

«Wir haben alles richtig gemacht und sämtliche Auflagen und Forderungen erfüllt», erklärt Pianegonda. Sie habe nicht getrickst und auch nichts Widerrechtliches getan. «Die Regeln wurden einfach mitten im Spiel geändert. Dagegen ist man einfach machtlos.» Nach der erzwungenen Schliessung stelle sich ihr nun die Frage, warum Männer Baustoffe kaufen dürfen, Frauen aber ihre Wolle nicht. «Diese Entscheidung aus Bern war einmal mehr frauenfeindlich», so Adriana Pianegonda.

Der Willkür ausgesetzt

Die «Herren vom Kanton und von der Stadt Chur» haben laut Pianegonda aber alles richtig gemacht. «Sie sind der Willkür von Bern genauso ausgesetzt wie wir.» Sie sei vom Rechtsdienst der Stadt Chur sogar gelobt worden, weil sie alles vorbildlich vorbereitet und sämtliche Sicherheitsvorschriften mehr als nur so umgesetzt habe, wie es gefordert worden sei.

«Selbstständigerwerbende wie ich werden mit einem Taggeld von 1.60 Franken abgespeist», so Pianegonda. Aufgrund des Lockdowns hätten Selbstständigerwerbende sowieso schon kein Einkommen mehr.

«Die Sache ist für uns noch lange nicht ausgestanden, auch nicht nach dem 11. Mai, wenn alle Läden wieder geöffnet werden dürfen», betont Pianegonda. (lan)

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Es ist Arbeit für nichts, wenn nach der Vorbereitung dann alles wieder abgeblasen wird. Sehr ärgerlich! Auch ich gehe sehr gerne im Textil Baumarkt ein und aus und bewundere die Geschäftsführerin und ihre Mitarbeiter für ihren Mut! Bleibt dran und und verliert nicht euren Elan, so Leute braucht die Stadt👍 V. Egert

Wegen neuer Vorschriften wieder geschlossen: Ganz zum Anfang, ich habe nichts gegen irgend einen KMU Betreiber. Möchte mich jetzt nach dem Artikel über Frau Pianegonda wie folgt Eussern: Es gibt ja Tausende "sogenannte" Selbst Erwerbende Leute in unserem Lande. Für mich ist es einen Unterschied, ob ich einfach selbständig Arbeite, oder ob ich ein Geschäft führe welches mir ein Anständiges Auskommen ermöglicht, (Inklusive etwas auf die Seite legen für den Notfall). Der Staat hat nun in letzter Zeit Milliarden ausgegeben um solchen Leuten zu helfen das ist Ok., aber ich bin der Meinung, dass in Zukunft auch solche Leute eine Arbeitslosen Versicherung Abschliessen müssten. Es dürfte in letzter Zeit doch dem einen der Anderen das Sprichwort eingefallen sein: Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not! Die welche das vergessen hatten müssen jetzt eben sagen, Spare in der Not, dann hast Du Zeit. Ich hoffe nun genug Geschrieben zu haben und richtig Verstanden worden zu sein. Gruss H.P.Lingenhag

... und was ich auch noch schreiben wollte: wenn der Bund Verpflichtungskredite von CHF 1.275 Mia. den Deutschen Firmen Swiss und Edelweiss zur Verfügung stellen kann - und dies obwohl Swiss in den letzten 4 Jahren kumulativ über CHF 2 Mia. Gewinn gemacht hat - so finde ich es fair, wenn der Bund auch etwas für die vielen Selbstständigen zur Verfügung stellt, die auf Geheiss des Bundesrats ihr Geschäft vorübergehend schliessen mussten.

Ich bin selbständig (eigene GmbH) und muss als Angestellter wie alle anderen auch 2.2 % in die ALV einzahlen. Als Geschäftsführer bin ich jedoch nicht berechtigt Arbeitslosengeld zu beziehen sollte ich mal arbeitslos werden. Wie gerecht ist das den? Einzahlen muss ich, beziehen darf ich im Versicherungsfall aber nicht..... Das sei Solidarität hat man mir auf dem Amt erklärt.

Ich verstehe die ganze Sache nicht. Wenn sie ihren laden schliessen musste, hat sie Anrecht auf eine minimale Entschädigung von maximal Fr. 196.- pro Tag. Bemessen an den Einkünften von 2019. Dass aber auf den Unterlagen von 2017 abgestellt wird, lässt vermuten, dass da anderes nicht stimmt......mal nachdenken!

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