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Wasserkraft soll mehrheitlich in öffentlicher Hand bleiben

Die Glarner Regierung hat sich zu einer Interpellation zum neuen Vertragswerk der Axpo Holding geäussert. Der Kanton Glarus ist Miteigentümer des Energiekonzerns.

Südostschweiz
11.02.20 - 15:46 Uhr
Wirtschaft
Der Organisationsumbau der Axpo gibt im Kanton Glarus Anlass zu Diskussionen.
Der Organisationsumbau der Axpo gibt im Kanton Glarus Anlass zu Diskussionen.
KANTON GLARUS/AXPO

Die Axpo Holding befindet sich im Umbau, was sich auch direkt im Kanton Glarus als einer der Eigentümer Kantone niederschlägt. Im letzten Jahr wurde das neue Vertragswerk mit Aktionärsbindungsvertrag, Eignerstrategie und Statuten vorgestellt. Dazu hatten die Landratsfraktionen der SVP und der SP eine Interpellation mit mehreren Fragen eingereicht. Diese hat der Regierungsrat nun beantwortet:

Unterstützt der Regierungsrat die Forderung nach dem Verbleib der Wasserkraft und des Stromnetzes in öffentlicher Schweizer Hand?

In der Eignerstrategie wurde festgehalten, dass die Stromnetze und die Wasserkraft mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Die Axpo besitzt in der Schweiz Anteile an über 60 Wasserkraftwerken oder Kraftwerkgesellschaften mit Jahresproduktionen von weniger als einer bis über tausend Gigawattstunden und Anteilsgrössen von 13,3 bis 100 Prozent. Zudem ist in der Schweiz ein überregionales Verteilnetz von etwa 2200 km Länge im Eigentum der Axpo. Die Anforderungen zum Eigentum an Wasserkraft und Stromnetzen sind ein Kompromiss zwischen der Möglichkeit des Verkaufs oder Abtausches von kleinen Kraftwerken, Anteilen daran oder einzelnen Leistungen und dem Bestreben, den Grossteil des bisherigen Wasserkraftpotenzials und des Netzes im öffentlichen Besitz zu behalten.

Der Regierungsrat unterstützt die Vorgabe, wonach die von der Axpo gehaltenen Anteile an Netzen und Wasserkraft mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben müssen.

Kennt der Regierungsrat die Stellungnahmen der anderen Kantone zu diesen Forderungen?

In verschiedenen Kantonen (St. Gallen, Zürich, Schaffhausen) wurden gleichlautende Erklärungen oder Vorstösse eingereicht. Das politische Gremium der Aktionäre hat an einer Sitzung im März 2019 der Eignerstrategie sowie den erwähnten Vorgaben zu den Besitzverhältnissen zugestimmt. Die Partner können das Vertragswerk nun annehmen oder ablehnen. Allfällige Anpassungen an den Dokumenten sind aber im gegenwärtigen Verfahrensablauf nicht mehr vorgesehen, weil dies Neuverhandlungen bedingen würde. Einige Partner haben den Änderungen bereits zugestimmt (z. B. Kanton Thurgau, St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke und Kantonswerke von Zürich und Aargau), andere sind mitten im Entscheidprozess. Insbesondere die Eignerstrategie wird künftig regelmässig überprüft. Anpassungsvorschläge werden im politischen Gremium der Aktionäre diskutiert.

Wann gedenkt der Regierungsrat die Öffentlichkeit über die geplanten vertraglichen Modalitäten zu informieren?

Im Kanton Glarus ist der Landrat für die allfällige Aufhebung des «NOK-Gründungsvertrages» zuständig. Der Regierungsrat wird dem Landrat in den nächsten Monaten einen entsprechenden Antrag vorlegen. Für die Beratung werden ihm auch die relevanten Dokumente, namentlich der Aktionärsbindungsvertrag, die Eignerstrategie und die Statuten vorgelegt.

Zum gesamten Papier scheibt die Regierung: «Das nun vorliegende Vertragswerk stellt einen von allen Beteiligten getragenen Kompromiss dar. Die vom Kanton Glarus eingebrachten Anliegen wurden berücksichtigt.» (so)

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