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Zwei Banken, ein Chef - das kann klappen, aber auch heikel werden

Peter Fanconi, Bankpräsident der Graubündner Kantonalbank, wird nächstes Frühjahr auch Verwaltungsratspräsident der Privatbank EFG. Ein solches Doppelmandat ist nicht ausgeschlossen, Interessenskonflikte können aber sehr wohl auftreten und dann auch zum Problem werden.

Südostschweiz
19.11.19 - 16:22 Uhr
Wirtschaft
Jahresabschluss 2018 Graubündner Kantonalbank MK GKB
Peter Fanconi ist seit 2014 Bankpräsident der GKB.
OLIVIA ITEM

Seit 2014 ist Peter Fanconi Bankpräsident der Graubündner Kantonalbank. Seine zweite Amtsperiode dauert noch bis 2022. Er ist ausserdem Verwaltungsratspräsident von BlueOrchard SA, einer weltweit tätigen Gesellschaft im Bereich Mikrofinanz zur Bekämpfung der Armut in Entwicklungsländern. Bis vor kurzem war er auch Vizepräsident des Verwaltungsrats des Schweizer Ablegers der Deutschen Bank. Aus diesem ist er nun aber ausgeschieden, wie die Finanz-News-Plattform insideparadeplatz.ch kürzlich schrieb. Dies tut er nicht grundlos, soll er doch im Frühjahr 2020 zum Verwaltungspräsidenten der Zürcher Privatbank EFG gewählt werden.

Ein Mann, zwei Verwaltungsratspräsidien bei zwei mittelgrossen Banken auf dem Bankenplatz Schweiz. Ein Skandal, findet Insideparadeplatz-Macher Lukas Hässig. «Wo ist eigentlich die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma? Im Dauerwinterschlaf», «Bananenrepublik Schweiz» oder «Einmal mehr ein Trauerspiel, was die Finma hier aufführt» wird unter dem Artikel fleissig kommentiert. Etwas weniger aufgeregt beurteilt der Rechtswissenschaftler Peter V. Kunz von der Universität Bern das künftige Doppelmandat Fanconis. «Die EFG ist wesentlich internationaler aufgestellt als die Graubündner Kantonalbank. Dennoch sind es zwei stattliche, gute Banken auf dem Platz Schweiz und beide kommen durchaus für die gleichen Kunden in Frage», sagt Kunz im Gespräch mit RSO-Redaktor Markus Seifert. Es können also durchaus potenzielle Interessenskonflikte bestehen.

Im Zweifel für Doppelmandate

Im Fall von EFG und GKB ist es für den Rechtswissenschaftler also nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Doppelmandat funktionieren kann. Aber das Potenzial für Interessenskonflikte ist seiner Meinung nach vorhanden. Allerdings sei Fanconi als VR-Präsident weder am einen noch am andere Ort operativ tätig und letztlich müsse die GKB für sich entscheiden, ob sie Peter Fanconi das Doppelmandat zugestehen könne und wolle. Bei einzelnen Geschäften könne man Interessenskonflikte einfach lösen, in dem man in den Ausstand trete, «geht es aber um strategische Entscheidungen, die beide Banken betreffen können, dann wirft das grundlegende Fragen auf.»

Ein Finma-Versagen sieht Kunz im konkreten Fall aber nicht: «Es handelt sich hier um einen Grenzfall, der nicht einfach weiss oder schwarz ist. Im Zweifelsfall wird eher so entschieden, dass man Doppelmandate annehmen kann und ich glaube, das ist auch richtig.» Er fügt aber auch an, dass «man sicherstellen muss, dass man Interessenskonflikte, wenn sie denn auftreten, auch lösen kann.» Aus heutiger Sicht könne man aber nicht beurteilen, ob und falls ja, wie oft solche Konflikte auftreten werden. Sollte das mehr oder weniger an der Tagesordnung sein, käme er an einem Ort sicher nicht mehr als VR-Präsident in Frage. «Die Finma wird das sicher laufend beobachten und falls nötig intervenieren. Dass man aber nicht gleich ein Verbot ausgesprochen hat, kann ich nachvollziehen.» (ofi)

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