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Dafür bekommen Schweizer Bauern Unterstützung

In der Landwirtschaftspolitik wird aktuell die Agrarreform 2022 diskutiert. Dabei geht es um die Direktzahlungen, die Bauern vom Staat erhalten. Ein Überblick.

03.07.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Schweizer Bauern erhalten für verschiedene Leistungen Subventionen vom Staat.
Schweizer Bauern erhalten für verschiedene Leistungen Subventionen vom Staat.
ARCHIV / SYMBOLBILD

Im Entwurf der Agrarreform 2022 möchte der Bund einen Deckel von 250‘000 Franken bei den Direktzahlungen an Schweizer Bauern einführen. Was Direktzahlungen genau sind und welche Subventionsformen es für Schweizer Bauern sonst noch gibt, erklären wir Euch hier:

Subventionen für Schweizer Bauern

In der Schweizer Landwirtschaft gibt es drei Kategorien von Subventionen: die Direktzahlung, die Produktions- und Absatzförderung und die Förderung der Strukturverbesserung und soziale Massnahmen. Bei der aktuellen Debatte handelt es sich um die Direktzahlungen. Diese machen den mit Abstand grössten Anteil des jährlichen Agrarbudgets aus. 2017 waren es gemäss Economiesuisse 75 Prozent des gesamten Budgets.

Viele Anforderungen für eine Direktzahlung

Um solche Direktzahlungen zu erhalten, müssen die Betriebe eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Direktzahlungsberechtigt sind grundsätzlich nur bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe. Die Bäuerin oder der Bauer darf nicht über 65 Jahre alt sein und muss eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert haben.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Betrieb mindestens 0,2 Standardarbeitskräfte (SAK) aufweist. Die Standardarbeitskraft ist eine Einheit, die zur Bemessung der Betriebsgrösse dient und anhand von standardisierten Faktoren berechnet wird.

Weiter müssen mindestens 50 Prozent der auf dem Betrieb anfallenden Arbeiten durch betriebseigene Arbeitskräfte ausgeführt werden, um eine Direktzahlung zu beantragen. Hinzu kommen noch spezifische ökologische Auflagen, die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis» (ÖLN) fallen.

Sieben Beitragskategorien der Direktzahlung

Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird unter anderem eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sichergestellt. Ziel ist es insbesondere, die zunehmende Verwaldung von Alpwiesen aufzuhalten. Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sichergestellt werden und mit Biodiversitätsbeiträgen werden unter anderem Erhalt und Förderung der natürlichen Arten- und Lebensraumvielfalt vergolten.

Die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften, die auch als Naherholungsgebiete für die Bevölkerung und Touristen dienen, werden mit sogenannten Landschaftsqualitätsbeiträgen subventioniert. Mit Produktionssystembeiträgen werden gewisse Formen der Produktion unterstützt und die Ressourceneffizienzbeiträge bezwecken die Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Zu guter Letzt soll mit den Übergangsbeiträgen der Übergang in die Agrarpolitik der Jahre 2014 bis 2017 sozialverträglich gestaltet werden. Ab 2021 soll dieser jedoch ganz wegfallen.

Weitere Subventionen

Zusätzlich zu den Direktzahlungen unterstützt der Bund die Betriebe mit Beiträgen zur Strukturverbesserung und für soziale Massnahmen wie auch mit Finanzhilfen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte. Auch Exportinitiativen, die der Marktabklärung oder der Erschliessung neuer Märkte im Ausland dienen, werden für eine befristete Zeit unterstützt.

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