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NeoCitran in der Drogerie und Ponstan in der Apotheke

Eine Revision des Heilmittelgesetzes bringt einige Änderungen für Drogerien, Apotheken und Kunden mit sich. Mit diesen Änderungen sollen auch Gesundheitskosten reduziert werden können.

24.05.19 - 14:30 Uhr
Wirtschaft
Allerheiligen Stadt Einkauf Feiertag
Drogerien dürfen neu auch Medikamente wie Neocitran und Pretuval abgeben.
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Der Hals schmerzt, die Nase trieft, wegen einer Allergie hört das Jucken nicht mehr auf… Wer bisher in einer der rund 500 Schweizer Drogerien nach bestimmten Mitteln gegen solcherlei Beschwerden gesucht hat, musste oftmals enttäuscht werden. Denn, wenn das gewünschte Arzneimittel in der sogenannten Abgabekategorie C eingeteilt war, musste die Kundschaft an die nächstgelegene Apotheke verwiesen werden, da nur diese solche Präparate abgeben durften.

Nun hat der Gesetzgeber im Rahmen einer Revision des Heilmittelgesetzes entschieden, die bisherige Abgabekategorie C aufzuheben und die Arzneimittelabgabe zu liberalisieren, ohne dabei die Patientensicherheit zu beeinträchtigen. Rund 650 Arzneimittel der Abgabekategorie C seien vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anhand von definierten Kriterien sorgfältig überprüft worden, wie der Schweizerische Drogistenverband in einer Mitteilung schreibt. Rund 550 seien nun in die Abgabekategorie D umgeteilt worden und dürften neu auch von Drogerien abgegeben werden.

Vielfältiges Angebot für Kunden

Dank dieser rund 550 Präparate nehme die Arzneimittelvielfalt in der Drogerie zu. Neben den bereits bisher abgegebenen alternativen und ergänzenden Medikamenten hätten die Drogerien nun zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten zur Hand. Besonders in den Bereichen Erkältung, Allergie und Magen-Darm-Erkrankung, wie der Verband schreibt. So seien beispielsweise Neocitran und Pretuval neu in Drogerien erhältlich, sagt Andrea Ullius, Präsident des Drogistenverbandes Graubünden.

Jürg Stahl, der Zentralpräsident des Schweizerischen Drogistenverbandes, ist nicht bloss stolz darauf, dass so die hohe Fachkompetenz der Drogistinnen und Drogisten in der ganzen Schweiz honoriert wird: «Mit diesem Schritt», so Stahl, «wird die kostengünstige Selbstmedikation gestärkt.»

Auch in den Apotheken gibt es Änderungen. Neu dürfen diese unter gewissen Umständen Rezepte für rezeptpflichtige Arzneimittel selber ausstellen. So beispielsweise für das starke Schmerzmittel Ponstan. Die Abgabe solcher rezeptpflichtigen Medikamente dürfe jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Dazu gehört, dass der Apotheker verschiedene Abklärungen machen und den Kunden entsprechend beraten muss. Ausserdem müsse er diese Abhandlung persönlich durchführen und entsprechend dokumentieren. Dies werde für die Apotheken sicher auch ein grosser Vorteil sein und es werde mithelfen, Gesundheitskosten zu reduzieren, sagt Andrea Ullius vom Drogistenverband Graubünden. Denn man müsse nicht mehr immer zum Arzt gehen, um ein rezeptpflichtiges Medikament zu beziehen.

Einige Fakten am Rande

Der Hauptunterschied zwischen Drogerien und Apotheken ist, dass Apotheken primär rezeptpflichtige Medikamente verkaufen. In Drogerien hingegen seien nur freiverkäufliche Arzneimittel erhältlich und sie seien auf den Bereich Komplementärmedizin spezialisiert, erklärt Ullius. Auch die Ausbildung unterscheide sich. Um Apotheker oder Apothekerin zu werden, mache man klassischerweise erst die Matura und studiere dann Pharmazie. Drogisten machen eine vierjährige Drogisten-Lehre, sammeln anschliessend mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung, um dann die höhere Fachschule in Neuenburg zu besuchen.

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