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5G auf dem Bergli ist rechtens

Die Gemeinde Glarus tritt auf eine Beschwerde nicht ein.

Südostschweiz
21.05.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft

Für die Aufrüstung des Sendemastes auf dem Bergli in Glarus mit der 5G-Mobilfunk-Technik ist kein Baubewilligungsverfahren notwendig. Die Anlage ist deshalb rechtmässig in Betrieb genommen worden. Dieser Meinung ist die Gemeinde Glarus. Sie tritt darum auf eine Beschwerde von mehreren Privaten nicht ein, die die Demontage verlangt hatten, wie Dominic Stüssi, Abteilungsleiter Hochbau bei der Gemeinde, erklärt.

Die Beschwerdeführer haben Ende April auf einen Artikel in den «Glarner Nachrichten» Bezug genommen und bei der Gemeinde ein Rechtsbegehren deponiert. Im Artikel war über die Aufrüstung des Sendemastes auf dem Bergli berichtet worden. Diese sei widerrechtlich, so die Beschwerdeführer, weil kein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden sei. Sie verlangten die Ausserbetriebsetzung und die Demontage der 5G-Anlagen.

Vorschriften werden eingehalten

Laut Dominic Stüssi hat die Gemeinde zusammen mit dem Kanton den Sachverhalt abgeklärt. Sie sei zum Schluss gekommen, dass die Aufrüstung eine Bagatelländerung und deshalb kein Baubewilligungsverfahren nötig sei. Die gesetzlichen Strahlungsgrenzwerte würden eingehalten. Anders wäre es, wenn ein neuer Sendemast gebaut würde, wie Stüssi erklärt.

Die Gemeinde habe den Beschwerdeführern den Entscheid in der vergangenen Woche mitgeteilt, so Stüssi weiter. Ob die in der Öffentlichkeit namentlich nicht bekannten Beschwerdeführer den Entscheid akzeptieren, bleibt offen.

Die 5G-Technik verspricht schnellere Datenverbindungen zum Beispiel für Mobiltelefone. Vor allem in der Westschweiz regt sich dagegen Widerstand. Der Bundesrat hat auf den Sommer einen Bericht über mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit angekündigt. (df)

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