Zeitweilige Hotelschliessung wird teuer für den Besitzer
Das Kantonsgericht hat entschieden: Der Besitzer eines Hotels in Glarus Süd steht in der Verantwortung, wenn das Haus aus Brandschutzmängeln geschlossen wird. Er muss dem Pächter den Betriebsausfall bezahlen.
Das Kantonsgericht hat entschieden: Der Besitzer eines Hotels in Glarus Süd steht in der Verantwortung, wenn das Haus aus Brandschutzmängeln geschlossen wird. Er muss dem Pächter den Betriebsausfall bezahlen.
05.03.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
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