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SkyWork-Gläubiger können ihre Forderungen einreichen

Im Konkursverfahren rund um die pleite gegangene Berner Regionalfluggesellschaft SkyWork Airlines können nun die Gläubiger ihre Forderungen einreichen. Bis Ende Februar haben sie dafür Zeit.

Agentur
sda
29.01.19 - 14:38 Uhr
Wirtschaft
Die gegroundeten Flugzeuge von SkyWork Airlines am 30. August 2018 auf dem Flughafen Bern. (Archivbild)
Die gegroundeten Flugzeuge von SkyWork Airlines am 30. August 2018 auf dem Flughafen Bern. (Archivbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Wie das Konkursamt Bern-Mittelland am Dienstag mitteilte, publiziert es den sogenannten Schuldenruf am (morgigen) Mittwoch im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Bern.

Auf einer speziell für die Abwicklung des Konkurses eingerichteten Internetseite gibt es spezifische Informationen für Passagiere, die ihre Forderungen einreichen wollen. Weitere Infos finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt.

SkyWork stellte den Flugbetrieb Ende August des vergangenen Jahres ein. Die Gesellschaft musste wegen Überschuldung den Konkursrichter benachrichtigen. Eine Woche nach dem Grounding wurde der Konkurs eröffnet.

Damals bat das Konkursamt die Gläubiger, die Forderungen noch nicht anzumelden. Vom Grounding waren rund 11'000 Passagiere betroffen. Mehrere Schweizer Fluggesellschaften boten den wegen des SkyWork-Groundings Gestrandeten vergünstigte Flugtickets für ihre Rückreise an.

Der Leiter des Konkursamts Bern-Mittelland, Sandro Campigotto, sagte am Dienstag auf Anfrage, welchen Wert die SkyWork-Konkursmasse letztlich darstellen werde, könne das Amt noch nicht abschätzen. Es gehe aber davon aus, dass diese Werte die Kosten des Konkursverfahrens überstiegen.

Damit könnte eine Dividende ausbezahlt werden. «Welche Höhe diese Dividende haben wird und ob für alle Klassen von Gläubigern eine Dividende herausschauen wird, ist offen».

http://www.skywork-konkurs.ch

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