Steuererklärung: Wir helfen Euch aus der Patsche
Am 31. März wird die Steuererklärung fällig - sofern keine Fristverlängerung beantragt wurde. Damit Euch beim Ausfüllen keine Fehler unterlaufen und keine möglichen Abzüge durch die Lappen gehen, lassen wir Eure Fragen von Spezialisten beantworten.
Am 31. März wird die Steuererklärung fällig - sofern keine Fristverlängerung beantragt wurde. Damit Euch beim Ausfüllen keine Fehler unterlaufen und keine möglichen Abzüge durch die Lappen gehen, lassen wir Eure Fragen von Spezialisten beantworten.
Sie sind schon lange ins Haus geflattert: die Unterlagen zur Einreichung der Steuererklärung. In vielen Haushalten dürften sie es sich gemütlich gemacht haben. Höchste Zeit für den Rauswurf! Fristgerecht sind sie grundsätzlich nämlich am 31. März einzureichen.
Schickt uns Eure Fragen
Sich im Dschungel der Haupt- und Einlage-, der Hilfs- und anderen Blättern zurechtzufinden, ist Mal für Mal eine Herausforderung. Tipps sind da willkommen. Und genau hier setzt «suedostschweiz.ch» an. Wie viel kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden - und was kann gar nicht abgezogen werden? Sind die auf Ebay erzielten Verkaufserlöse zu versteuern? Muss eine Schenkung von je 20 000 Franken an die beiden Töchter in der Steuererklärung angegeben werden?
Schickt uns Eure Fragen an online@suedostschweiz.ch. Sie werden am kommenden Dienstag an dieser Stelle von den Experten der Treuhand Center AG in Chur beantwortet.
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