Die Werbetour für den Windpark läuft
In Ziegelbrücke haben Verantwortliche der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG über die geplante Windkraftanlage in der Linthebene informiert. Vorerst ging es «nur» um das Verfahren und die Prozesssicherheit.
In Ziegelbrücke haben Verantwortliche der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG über die geplante Windkraftanlage in der Linthebene informiert. Vorerst ging es «nur» um das Verfahren und die Prozesssicherheit.
Die Informationsveranstaltung in der Berufsschule in Ziegelbrücke war am Dienstagabend gut besucht. «Wir möchten eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung machen und Fakten liefern», erklärte Adriano Tamèr, Mitglied der Geschäftsleitung der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK). Geplant seien bis im Herbst vier Veranstaltungen. Erst wenn alle Schlussberichte der umfangreichen Vorabklärungen vorlägen, werde man entscheiden, ob man die Windkraftanlage in der Linthebene überhaupt realisieren wolle.
«Jede Stromproduktion hat Vor- und Nachteile», fuhr Tamèr fort, und es sei klar, dass eine Windkraftanlage eine persönliche Betroffenheit auslösen könne.
Ralph Egeter, Leiter Projekt Strom bei der SAK, eröffnete sein Referat mit einigen Fakten zum Klimawandel und hielt fest, dass man mit erneuerbarer Energie einen Beitrag zur Reduktion der Klimaerwärmung leisten könne.
Dann schilderte er den Ablauf des aufwendigen Bewilligungsverfahrens. Es begann mit der Erarbeitung eines Pflichtenheftes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das beim Kanton eingereicht und von diesem genehmigt worden ist (gestrige Ausgabe). Mit der UVP werden umfangreiche Abklärungen durchgeführt, die zum Teil noch laufen. So liegen zum Beispiel die Ergebnisse der Windmessungen im betreffenden Gebiet noch nicht vor. Über diese und weitere Resultate von Abklärungen über Schattenwurf, Lärmschutz, Flora und Fauna, Wildtiere oder Erschütterungen werde an den nächsten Veranstaltungen informiert.
Noch viele Fragen offen
Jakob Marti, Leiter Umwelt und Energie beim Kanton Glarus, erklärte, wie das Bewilligungsverfahren abläuft. Dieses ist aber zum grossen Teil durch den Bund geregelt. Den Planungsablauf für die Gemeinde Glarus Nord schilderte Urs Spälti. Zuletzt muss das ganze Windkraftprojekt im Rahmen der Nutzungsplanung an einer Gemeindeversammlung genehmigt werden. Erst nach diesem Entscheid erfolgt das Baubewilligungsverfahren.
Nach diesen Referaten wurden in der Diskussion verschiedene Fragen aufgeworfen. Einige Redner kritisierten, dass die Messmasten nicht die vorgesehene Höhe von zirka 200 Metern der Windräder hätten und nicht an den geplanten Standorten stünden. Eine Frau stellte fest, dass die ganze Region ein Naturschutzgebiet sei und dafür schon beträchtliche Summen investiert worden seien. Und ein Anwohner meinte, dass Bilten eigentlich mit der Autobahn, der Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlage oder Strom-Hochmasten schon genügend belastet sei.
Die Organisatoren des Abends erklärten, dass viele Fragen – nach dem Vorliegen der Resultate der Abklärungen – an den drei nächsten Infoabenden im Frühling, Sommer und Herbst beantwortet werden könnten.
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