Start zur Kapitalerhöhung für Sesselbahn Brüggerhorn
Die Bezugs und Zeichnungsfrist für Aktien der Arosa Bergbahnen AG hat begonnen.
Die Bezugs und Zeichnungsfrist für Aktien der Arosa Bergbahnen AG hat begonnen.
Derzeit verfügt die Arosa Bergbahnen AG über ein Aktienkapital von 12,5 Millionen Franken, schreibt die Arosa Bergbahnen AG in einer Medienmitteilung. Mit Beschluss vom September 2016 habe die GV zusätzliches Aktienkapital im Wert von höchstens 4,5 Millionen Franken genehmigt. Gemäss Mitteilung soll auf dieser Basis das Aktienkapital im Umfang von höchstens 45'000 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je 100 Franken erhöht werden. Das Angebot richte sich an die bestehenden Aktionäre und an interessierte Neuinvestoren.
Gebiet Weisshorn/Tschuggen stärken
Mit der Kapitalerhöhung verfolge der Verwaltungsrat im Wesentlichen die Ziele, die Zweier-Sesselbahn Brüggerhorn durch eine kuppelbare 6er Sesselbahn zu ersetzen und das Gebiet Weisshorn/Tschuggen zu stärken.
Zeichnung gegen Bezugsrecht und freie Zeichnung
Bestehende Aktionäre seien berechtigt, für drei bisherige Namenaktien eine neue Namenaktie zu erwerben. Nicht bezogene neue Aktien würden den bestehenden Aktionären und interessierten Neuinvestoren zu gleichen Bedingungen zur freien Zeichnung angeboten.
Die Bezugs- und Zeichnungsfrist läuft vom 1. November bis zum 8. Januar 2018.
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