Verurteilte Kiffer aus Region erringen Teilerfolg in Lausanne
Das St. Galler Kantonsgericht muss einen Prozess um eine Hanf-Indooranlage und den Marihuana-Konsum eines Paars aus Ernetschwil noch einmal aufrollen. Das Bundesgericht wirft dem Kantonsgericht Rechtsverletzungen vor.
Das St. Galler Kantonsgericht muss einen Prozess um eine Hanf-Indooranlage und den Marihuana-Konsum eines Paars aus Ernetschwil noch einmal aufrollen. Das Bundesgericht wirft dem Kantonsgericht Rechtsverletzungen vor.
Ernetschwil/St. Gallen/Lausanne. – Am 25. November 2011 nahm die Polizei in einem Einfamilienhaus in Ernetschwil eine Hausdurchsuchung vor. Im Untergeschoss der Liegenschaft fand man eine Hanf-Indooranlage.
Die beiden Besitzer des Einfamilienhauses in Ernetschwil – ein 27-jähriger Mann und seine 24-jährige Freundin gaben zu, regelmässig selber zu kiffen. Kunden der beiden konnte die Polizei keine ausfindig machen. «Gestützt auf die Menge des angepflanzten Hanfs» sahen es die Ermittlungsbehörden aber als erwiesen an, dass die beiden auch mit Marihuana gehandelt hatten.
Bundesgericht rügt Kantonsgericht
Die Staatsanwaltschaft erliess gegen die beiden Angeklagten je einen Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, die beiden wurden verurteilt. Nach mehrmaligen Berufungen zogen sie den Fall ans Bundesgericht weiter. Einen Teilerfolg konnte das Paar in Lausanne verbuchen. Denn das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts teilweise aufgehoben … (upi/pb)
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