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Tödlicher Unfall auf Seedamm: Angeklagte weiss nichts mehr

Eine 45-jährige Frau musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Sie soll schuld am Tod eines Töfffahrers aus Rapperswil-Jona sein. Dieser prallte auf dem Seedamm ins Auto der Angeklagten.

Südostschweiz
26.11.13 - 18:45 Uhr

Rapperswil-Jona/Wollerau. – Der Unfall vom Karfreitag 2011 auf der Höhe des Restaurants «Seefeld» in Hurden war eine Tragödie und betraf beide Beteiligten aufs Schwerste. Der Motorradlenker, der offenbar mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von Rapperswil her in Richtung Pfäffikon gefahren war, verlor beim Unfall sein Leben – einen Tag vor seinem 19. Geburtstag.

Die damals 43-jährige Angeklagte aus dem Kanton Zürich hatte im Restaurant «Seefeld» mit einer Freundin einen Kaffee getrunken. Anschliessend setzte sie sich in ihr Auto und bog aus dem «Seefeld»-Parkplatz in Richtung Rapperswil ein. Gleichzeitig näherte sich der junge Töfffahrer aus Rapperswil. Er knallte in die Seite des Autos und verstarb noch auf der Unfallstelle. Die Autolenkerin erlitt einen Schock und Verletzungen, «die sie bis ans Lebensende zeichnen werden», wie der Verteidiger am Montag vor dem Bezirksgericht Höfe ausführte.

Die Frau konnte schon bei den Ermittlungen zum Unfall keine Angaben zum Geschehen machen. Entsprechend machte sie auch am Gerichtstermin in Wollerau vom Recht Gebrauch, auf Aussagen zu verzichten.

«Das Verschulden ist erheblich»

«Die Autofahrerin verursachte die tödlichen Verletzungen des Motorradfahrers ungewollt infolge pflichtwidriger Unvorsichtigkeit», führte der Staatsanwalt in seinem Votum vor viel Publikum aus. Dem Prozess wohnte auch eine Schulklasse bei, die das Thema Strafrecht behandelt.

Als Strafmass forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken, wobei die Geldstrafe mit zwei Jahren Probezeit auszusprechen sei. In diesem Strafmass sei berücksichtigt, dass der Motorradfahrer zu schnell und mit einem Lernfahrausweis unterwegs war, der nicht für die Kategorie seines Motorrads, einer Honda 600, ausreichte.

Zudem hätte er den Unfall wohl vermeiden können, wenn er statt reflexartig nach links, nach rechts ausgewichen und hinter dem Auto durchgefahren wäre. Weil die Angeklagte stets auf jegliche Aussage verzichtet hatte, stützte sich der Staatsanwalt auf die Berechnungen der Gutachter. (so)

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