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Strafe für Räuber von Weesen bestätigt

Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken für den Haupttäter eines brutalen Raubüberfalls auf einen Pensionierten in Weesen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen abgewiesen.

Südostschweiz
30.12.14 - 13:08 Uhr
Zeitung

Lausanne. – Der Mann hatte im Dezember 2008 zusammen mit einem Mittäter einen fast 80-Jährigen vor dessen Villa in Weesen abgepasst und zusammengeschlagen. Sie traktierten das Opfer mit unzähligen Schlägen und stülpten diesem einen Plastiksack über den Kopf.

Freiheitsstrafe erhöht

Anschliessend nahmen sie dem Pensionierten einen Diamantring und eine Armbanduhr im Wert von total rund 270 000 Franken und Bargeld ab. Dann flüchteten sie über München in die Türkei.

Das Kantonsgericht St. Gallen erhöhte die erstinstanzlich ausgefällte Freiheitsstrafe von fünf Jahren um ein Jahr und sprach zusätzlich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken aus. Es verurteilte den Haupttäter wegen qualifizierten Raubs, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und weiterer Delikte.

Er sei nicht der Drahtzieher

Der Angeklagte beantragte vor Bundesgericht, er sei lediglich wegen Gehilfenschaft zu einfachem Raub zu verurteilen. Er sei nicht der Drahtzieher des Raubüberfalls gewesen und moniert, dass das Kantonsgericht von einem falschen Tathergang ausgegangen sei.

Darauf tritt das Bundesgericht nicht ein. Es hält in seinem Urteil fest, dass die Vorinstanz die Aussagen von Opfer und Zeugen sowie weitere Beweise korrekt gewürdigt habe. Ansonsten weist es die Beschwerde ab. (sda)

(Urteil 6B_865/2013 vom 11.12.2014)

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