Lausanne bestätigt Entscheid der Gemeinde Sent und rügt Bündner Verwaltungsgericht
Das Bundesgericht stützt einen Entscheid der Baukommission der Gemeinde Sent und rügt das Bündner Verwaltungsgericht. Dieses hatte den Fall anders beurteilt und im Sinne des Hausbesitzers entschieden.
Das Bundesgericht stützt einen Entscheid der Baukommission der Gemeinde Sent und rügt das Bündner Verwaltungsgericht. Dieses hatte den Fall anders beurteilt und im Sinne des Hausbesitzers entschieden.
Sent. – Die Baubehörden von Sent bewilligten im Sommer 2013 einen Umbau eines Estrichs in eine Wohnung mit der Auflage, dass diese als Erstwohnung genutzt werden müsse. Dies, weil Sent nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 den Anteil von 20 Prozent bereits zuvor überschritten hatte.
Dagegen rekurrierte der Besitzer beim Bündner Verwaltungsgericht, das den Fall anders beurteilte. Es war davon ausgegangen, dass der Estrich seit längerem als Wohnung genutzt wurde, berichtete «bluewin.ch» Gegen diesen Entscheid legte nun die Gemeinde Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne (Waadt) ein und bekam recht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird aufgehoben, weil es gegen Bundesrecht verstösst. (so)
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