×

GmbH, AG oder Einzelfirma – welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen beim Start eines Unternehmens. Einzelfirma, GmbH oder AG – jede Variante bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. Claudio Weingart von Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare erklärt, worauf es ankommt.

Themenwelten
Bündner KMU-Tag
01.05.26 - 06:00 Uhr
Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten Entscheidungen beim Start eines Unternehmens – und beeinflusst Haftung, Steuern und Vorsorge massgeblich.
Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten Entscheidungen beim Start eines Unternehmens – und beeinflusst Haftung, Steuern und Vorsorge massgeblich.

Wer ein Unternehmen gründet oder weiterentwickelt, steht früher oder später vor der Frage: Soll das Geschäft als Einzelfirma, GmbH oder AG geführt werden? Die Antwort darauf ist nicht pauschal zu geben. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Wahl der Rechtsform oft unterschätzt wird. Viele Gründerinnen und Gründer orientieren sich an den Gründungskosten oder an der Einfachheit. Das ist verständlich, greift aber zu kurz. Denn was zu Beginn günstig und unkompliziert erscheint, kann weitreichende Geschäftsrisiken oder steuerliche Nachteile mit sich bringen – und umgekehrt.

Einzelfirma: Unkompliziert, aber mit persönlicher Haftung
Die Einzelfirma ist der einfachste Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit. Sie benötigt kein Mindestkapital, verursacht keine Notariatskosten und lässt sich schnell im Handelsregister eintragen. Der administrative Aufwand ist überschaubar, die Buchhaltung einfacher ausgestaltet. Wer schnell starten will, erhält damit eine schlanke und kostengünstige Struktur.

Doch es gibt einen entscheidenden Nachteil: Bei der Einzelfirma haftet die Person unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. Betroffen sind damit nicht nur geschäftliche Mittel, sondern im Ernstfall auch private Ersparnisse, Fahrzeuge oder Immobilien.

GmbH: Haftungsschutz mit moderatem Kapitalbedarf
Die GmbH verlangt ein Mindestkapital von CHF 20'000, das vollständig einbezahlt werden muss. Dafür ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein klarer Vorteil für alle, die ihr Privatvermögen schützen möchten. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist diese Kombination aus Schutz, Struktur und überschaubarem Aufwand besonders attraktiv.

Hinzu kommt, dass die GmbH in der Praxis vielseitig einsetzbar ist und sich gut eignet, wenn das Unternehmen schrittweise wachsen oder später von mehreren Personen geführt werden soll. Die Gründungskosten liegen bei etwa CHF 1500 bis CHF 2000 (Notariat und Handelsregister sowie Bank). Zudem braucht die GmbH eine notarielle Beurkundung, während dies bei der Einzelfirma nicht erforderlich ist.

VORTRAG AM BÜNDNER KMU-TAG

GmbH, AG oder Einzelfirma – was passt zu meinem Unternehmen?

Claudio Weingart, Rechtsanwalt und Notar · Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare AG

Mi, 20. Mai 2026 · 14.30 – 14.55 Uhr Medienhaus Chur

Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten Entscheidungen beim Start eines Unternehmens. Einzelfirma, GmbH oder AG – jede bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile. Claudio Weingart erklärt die wichtigsten Unterschiede bei Haftung, Kapitalbedarf, Steuern und Vorsorge und zeigt auf, welche Kriterien bei der Wahl wirklich entscheidend sind.

Kostenlos. Einfach. Unkompliziert.
Jetzt Programm entdecken und anmelden

AG: Mehr Kapital, mehr Struktur
Die Aktiengesellschaft ist die klassischste und formal am besten ausgestaltete Rechtsform. Erforderlich ist ein Aktienkapital von CHF 100'000, wobei mindestens 50 Prozent effektiv einbezahlt sein müssen. Die AG ist für grössere und kapitalintensive Vorhaben geeignet, insbesondere für professionelle Investorenstrukturen oder geplantes Wachstum. Die Gründungskosten liegen bei etwa CHF 2500 bis CHF 3500.

Haftung: Ein zentraler Unterschied
Der zentrale Unterschied zwischen den Rechtsformen ist die Haftungsfrage: Bei der Einzelfirma gilt eine unbeschränkte persönliche Haftung. Bei GmbH und AG ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Für Unternehmen in risikobehafteten Branchen oder mit erheblichen geschäftlichen Risiken ist das ein entscheidendes Argument.

Steuern: Transparenz bei der Einzelfirma, Optimierung bei GmbH und AG
Die Rechtsformen unterscheiden sich auch steuerlich deutlich: Bei der Einzelfirma wird der Gewinn über die Einkommensteuer besteuert – das ist einfach und transparent. Bei GmbH und AG wird die Gesellschaft selbst besteuert, und die Gesellschafter werden später bei Dividendenausschüttungen nochmals besteuert. Gleichzeitig bieten GmbH und AG aber Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung – etwa durch einen passenden Mix zwischen Lohn und Dividende, durch die Äufnung von Gewinnen in der Firma oder durch die Wahlmöglichkeit bei Ausschüttungen. Wer die Struktur sorgfältig plant, kann so die Gesamtsteuerbelastung deutlich beeinflussen.

Berufliche Vorsorge: Unterschiede in der Absicherung
Die Art der Firma beeinflusst direkt die Vorsorge. Inhaber einer Einzelfirma gelten als selbstständigerwerbend und sind nur in der AHV/IV obligatorisch versichert – ihre Pensionskasse (2. Säule) müssen sie selbst organisieren. Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, zum Beispiel der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, oder eine Lösung über einen Berufsverband oder eine Versicherung wählen.

Gründen Sie eine GmbH oder AG und beziehen einen Lohn, gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als Angestellte Ihrer eigenen Firma. Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Stand 2026) müssen Mitarbeitende obligatorisch über die Pensionskasse versichert werden. Zusätzlich können Sie überobligatorische Leistungen vereinbaren und mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse Steuern sparen und Ihre Altersvorsorge verbessern.

Administrative Unterschiede im Alltag
Mit der gewählten Rechtsform verändert sich auch der administrative Alltag. Die Einzelfirma ist in der Buchhaltung einfacher ausgestaltet, wobei ab einem gewissen Umsatz ebenfalls strengere Anforderungen greifen. GmbH und AG unterliegen dagegen der doppelten Buchhaltung und verfügen über formellere Entscheidungs- und Führungsstrukturen. Der Mehraufwand kann belastend wirken, bringt aber gleichzeitig mehr Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Professionalität.

Erkenntnisse aus der Praxis
Es gibt nicht die richtige Rechtsform für alle, sondern nur die passende Rechtsform für das konkrete Unternehmen. Wer Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Steuern, Vorsorge, Investoreninteressen und Wachstumsabsichten sorgfältig gegeneinander abwägt, schafft eine solide Grundlage für die Wahl der Rechtsform und den langfristigen Geschäftserfolg.

Die einmal gewählte Rechtsform ist zudem nicht für alle Zeit unveränderlich. In der Regel sind Umwandlungen möglich, etwa von der Einzelfirma in eine GmbH oder AG oder von der GmbH in eine AG. Solche Schritte müssen jedoch rechtlich, steuerlich und organisatorisch gut vorbereitet werden, damit der Strukturwechsel nicht neue Probleme schafft.

Die drei Rechtsformen im Detail-Vergleich

Einzelfirma

CHF 0

GmbH

CHF 20'000

AG

CHF 100'000(50% einbezahlt)

Einzelfirma

Unbeschränkt persönlich

GmbH

Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt

AG

Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt

Einzelfirma

Sehr gering

GmbH

CHF 1'500–2'000

AG

CHF 2'500–3'500

Einzelfirma

Nicht erforderlich

GmbH

Erforderlich

AG

Erforderlich

Einzelfirma

Einfache Buchhaltung

GmbH

Doppelte Buchhaltung

AG

Doppelte Buchhaltung

Einzelfirma

Einkommensteuer(transparent)

GmbH

Gewinnsteuer + Dividendensteuer

AG

Gewinnsteuer + Dividendensteuer

Einzelfirma

Selbst zu organisieren(freiwillig)

GmbH

Obligatorischab CHF 22'680 Jahreslohn

AG

Obligatorischab CHF 22'680 Jahreslohn

Einzelfirma

Kleine Betriebe, schneller Start

GmbH

KMU mit Haftungsschutz

AG

Grössere Vorhaben, Investoren

Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare AG
Die richtige Rechtsform entscheidet nicht nur über den Start eines Unternehmens, sondern oft auch darüber, wie sicher, effizient und entwicklungsfähig es in den folgenden Jahren aufgestellt ist. Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare in Chur begleitet Unternehmen bei dieser Weichenstellung mit viel Erfahrung im Vertrags- und Gesellschaftsrecht, im Notariat sowie mit einem praxisnahen Blick für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Promoted Content von
Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Themenwelten MEHR