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Bundesgericht entscheidet: Erstwohnung bleibt Erstwohnung

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In Pontresina hat ein Fall für Aufsehen gesorgt: Eine als Erstwohnung deklarierte Immobilie wurde offenbar als Zweitwohnung genutzt – ein Verstoss gegen das Raumplanungsgesetz. Die Gemeinde hat das Besitzerpaar aus Zürich darauf angesprochen. Diese sind bis vors Bundesgericht gezogen. Das entschied für die Gemeinde: Das Zürcher Eigentümerpaar muss die Wohnung entweder selbst als Hauptwohnsitz nutzen – oder verkaufen bzw. vermieten. Mit Fragebögen und Nachforschungen will die Gemeinde jetzt sicherstellen, dass auch andere Eigentümer die Regeln einhalten. Die Botschaft ist klar: Erstwohnungen dürfen nicht zu Ferienresidenzen werden.

27.05.25 - 11:22 Uhr
Graubünden