Bundesgericht entscheidet: Erstwohnung bleibt Erstwohnung
In Pontresina hat ein Fall für Aufsehen gesorgt: Eine als Erstwohnung deklarierte Immobilie wurde offenbar als Zweitwohnung genutzt – ein Verstoss gegen das Raumplanungsgesetz. Die Gemeinde hat das Besitzerpaar aus Zürich darauf angesprochen. Diese sind bis vors Bundesgericht gezogen. Das entschied für die Gemeinde: Das Zürcher Eigentümerpaar muss die Wohnung entweder selbst als Hauptwohnsitz nutzen – oder verkaufen bzw. vermieten. Mit Fragebögen und Nachforschungen will die Gemeinde jetzt sicherstellen, dass auch andere Eigentümer die Regeln einhalten. Die Botschaft ist klar: Erstwohnungen dürfen nicht zu Ferienresidenzen werden.