Rufe nach AfD-Verbot werden lauter
Der deutsche Verfassungsschutz darf die AfD als «rechtsextremen Verdachtsfall» einstufen und beobachten. Nach dem Urteil vom Montag ist auch ein Verbotsverfahren wieder im Gespräch.
Der deutsche Verfassungsschutz darf die AfD als «rechtsextremen Verdachtsfall» einstufen und beobachten. Nach dem Urteil vom Montag ist auch ein Verbotsverfahren wieder im Gespräch.
13.05.24 - 17:48 Uhr
Schweiz & Welt

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