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Tödlicher Streit im Drogenmilieu: Nigerianer in Biel vor Gericht

Vor dem Regionalgericht in Biel hat am Donnerstag ein Mann ausgesagt, der im November 2020 in Lengnau bei Biel seinen Freund umgebracht haben soll. Beide verkehrten im Drogenmilieu. Am Tatabend gerieten die Freunde in Streit.

Agentur
sda
10.11.22 - 17:41 Uhr
Blaulicht
Vor dem Regionalgericht in Biel steht ein seit Donnerstag 54-jähriger Nigerianer. Er soll im Herbst 2020 in Lengnau einen Freund im Streit umgebracht haben. (Archivbild)
Vor dem Regionalgericht in Biel steht ein seit Donnerstag 54-jähriger Nigerianer. Er soll im Herbst 2020 in Lengnau einen Freund im Streit umgebracht haben. (Archivbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Anklage wirft dem heute 54-jährigen Nigerianer unter anderem vorsätzliche Tötung, allenfalls Totschlag vor. Nach dem tödlichen Streit in der Wohnung des Angeklagten soll dieser mit dem Auto des Opfers zu dessen Wohnung gefahren sein und dort Geld und Drogen mitgenommen haben.

Der heute 54-jährige Nigerianer schilderte zunächst offen und detailreich, wie es zu der Tat kam. Sein Freund habe einem Bekannten Marihuana gegeben, das dieser nie bezahlte.

Am Abend der Tat sei sein Freund zu ihm gekommen und habe darauf gedrängt, zum säumigen Schuldner zu fahren, um das Geld einzutreiben. Er aber habe das nicht gewollt und dem Freund vorgeschlagen, zuerst zusammen Kokain zu konsumieren. Sein Freund habe den Stoff vom Tisch gewischt und ihm vorgeworfen, nur Kokain im Kopf zu haben. So seien sie in Streit geraten.

Um das Päckchen mit Kokain zu öffnen, habe er ein Messer in der Hand gehalten, als es zur Auseinandersetzung kam. Er habe seinem Freund einen Faustschlag gegeben, sagte der Nigerianer kleinlaut. Der Freund habe sich mit einer Kopfnuss revanchiert. Dann sei es zu einer kurzen Schlägerei gekommen, bei der beide Männer am Boden landeten.

Plötzlich habe er gemerkt, dass sein Freund reaktionslos am Boden liege. Er habe alles versucht, ihn wiederzubeleben, schluchzte der Angeklagte. Doch nichts habe mehr geholfen. Da habe er «im Schock» die Wohnung verlassen.

Keine Erklärungen

Auf die Frage, warum er denn für den reglos am Boden liegenden Freund keine Ambulanz gerufen habe, hatte der Mann keine schlüssige Erklärung.

Der Nigerianer blieb auch eine Erklärung schuldig, warum das Opfer in dem angeblich nur kurzen Kampfgeschehen über 20 Stich- und Schnittverletzungen und über 50 weitere Verletzungen, wohl durch Schläge und Tritte an Kopf, Rumpf und Arme, erlitten hatte.

Dass er nach der Tat zur Wohnung des Opfers gefahren und dort Geld und Drogen mitgenommen habe, bestritt der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht vehement. Auch dann, als ihm der Richter vorhielt, die Ermittler hätten seine DNA just dort gefunden, wo das Opfer Geld und Drogen in seiner Wohnung versteckt hatte.

Ungute Bekanntschaft

Der Bruder des Opfers schilderte das Verhältnis von mutmasslichem Täter und Opfer als freundschaftlich. Er könne nichts Negatives über den Angeklagten sagen, ausser dass dieser ein Suchtproblem habe. Er habe auch gewusst, dass sein Bruder Cannabis konsumiere. Daher habe er immer den Eindruck gehabt, dass die Bekanntschaft für seinen Bruder nicht gut sei.

Der Angeklagte hat im Zusammenhang mit seiner Drogensucht ein langes Vorstrafenregister. Unter anderem wurde er wegen Körperverletzung verurteilt. Er war auch schon mehrere Monate im Gefängnis. Heute befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Der Führungsbericht sei sehr gut, hielt der Gerichtspräsident fest. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Nigerianer eine Persönlichkeitsstörung mit dissozialer und narzisstischer Ausprägung.

Angeschossen

Er habe nach der Tat Suizidgedanken gehabt, sagte der Nigerianer vor Gericht. Als ihn die Polizei wenige Tage nach der Tat stellte, habe er ein Messer gezückt, um auf die Polizisten loszurennen und sich von ihnen erschiessen zu lassen, berichtete er.

Die Polizisten schossen tatsächlich, allerdings nur auf die Beine des Angeklagten. Er trug eine Verletzung davon und wurde dingfest gemacht. Das Gericht wird das Urteil am 15. November eröffnen.

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