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Personen mit Niederlassungsbewilligung sind neu zur Polizeiausbildung zugelassen

Künftig bleibt Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung C eine Karriere bei der Kantonspolizei Graubünden nicht mehr verwehrt. Das Rekrutierungsverfahren wird angepasst.

Südostschweiz
18.04.23 - 09:15 Uhr
Blaulicht
Anpassung des Rekrutierungsverfahrens: Neu werden zum Polizeikorps in Graubünden auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zugelassen.
Anpassung des Rekrutierungsverfahrens: Neu werden zum Polizeikorps in Graubünden auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zugelassen.
Bild Kantonspolizei Graubünden

Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, dass auch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C sich für den Eignungstest als Polizeiaspirantin oder Polizeiaspirant anmelden dürfen. Die Anpassung des Rekrutierungsverfahrens soll dazu beitragen, genügend Nachwuchs für die Kantonspolizei Graubünden zu rekrutieren. Die persönlichen Anforderungen an angehende Polizistinnen und Polizisten bleiben hoch, jedoch wird die formelle Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts durch die Niederlassungsbewilligung erweitert. Somit zieht Graubünden mit den Polizeikorps der Kantone Basel-Stadt, Schwyz, Neuenburg und Jura nach.

Die Kantonspolizei Graubünden beschäftigt insgesamt 400 Polizistinnen und Polizisten und bietet zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. (red)

 

 

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Der allergrösste Teil der Bündner Bevölkerung sieht in der Executive (insbesondere der Polizeiarbeit) die letzte Stütze des schweizerischen Rechtsystems. Legislative und Judikative haben das Vertrauen verloren.

Die Legislative durch das straflässige offen lassen von vielen Schlupflöcher (Sexualstrafrecht, Geldwäschergesetz, Cybermobing, Whistleblowerschutz, Cybercrime,....) und des damit einhergehenden ausgeprägten Täterschutzes.

Die Judikative durch die sehr lasche Auslegung und Anwendung des richterlichen Spielraums (mei-mei-Mentalität).

Bereits heute werden immer mehr Sicherheitsaufgaben an private Sicherheitsfirmen ausgelagert. Wie das endet ist am Personal dieser privaten Sicherheitsfirmen ersichtlich.
Mit der Möglichkeit, dass nun Personen ohne CH-Pass sich zu Polizistinnen und Polizisten ausbilden lassen können, ist nun das letzte Standbein angeschlagen worden. Insbesondere deshalb, weil der Erwerb der schweizerischen Staatsbürgerschaft bereits heute hauptsächlich eine Frage des finanziellen Aufwands (welcher sich sehr in Grenzen hält und einen enormen positiven Kosten/Nutzen-Vergleich hat) und nicht der Identifikation mit den hiesigen Gepflogenheiten ist. Wie sonst ist es zu erklären, dass ein negativer Einbürgerungsbescheid problemlos bis vor das höchste Gericht weitergezogen werden kann und zum allergrössten Teil für ungültig erklärt wird.

Der zunehmend immer wichtigere Schutz der Bevölkerung wird mit diesem Entscheid der Kantonsregierung mit Füssen getreten. Und dies vor lauter «politischen Korrektheit». Dieser ist dieser Entscheid wohl auch zuzurechnen.

Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit GR hat in dieser Angelegenheit ,wie es scheint, keine überzeugenden Argumente einbringen können. Obwohl diese, wie erwähnt, auf der Hand liegen.

Ich schätze die Polizeiarbeit bis heute sehr. Ich denke aber es muss zukünftig mit deutlichen Qualitätseinbussen gerechnet werden. Anstelle von Qualität steht Quantität im Vordergrund. Laissez-faire-Mentalität, anderes Kultur- und Rechtsverständnis und nur minimale notwendige Sprachkenntnisse von Bewerbern werden wohl die Folge sein um dem Fachkräftemangel zu entgegnen. Das Problem wird nicht an der Wurzel angepackt, sondern durch «Menge» wettgemacht. Wie gesagt, das beste Beispiel ist das Personal von privaten Sicherheitsfirmen (einen Augeschein kann z.B. im Nachbus Chur genommen werden).

da will ich dabei sein, wenn der erste Sachse in Uniform eine Kontrolle macht, mit einem der tiefsten Bündner Romanisch/Dialekt spricht. Er muss dem Neu-uniformierten sicher nicht auf Hochdeutsch antworten...

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