Polizei stoppt Raserin im Oberengadin
Auf der Engadinstrasse zwischen Bever und La Punkt hat die Kantonspolizei Graubünden eine 55-jährige Autofahrerin aus dem Verkehr gezogen. Sie war massiv zu schnell unterwegs.
Auf der Engadinstrasse zwischen Bever und La Punkt hat die Kantonspolizei Graubünden eine 55-jährige Autofahrerin aus dem Verkehr gezogen. Sie war massiv zu schnell unterwegs.

Da hatte es jemand eilig: Am Sonntagnachmittag erfasste ein Lasergerät der Kantonspolizei Graubünden ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 141 km/h netto. Erlaubt war auf dem Strassenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die 55-jährige Italienerin war auf der Engadinstrasse zwischen Bever und La Punt unterwegs und wurde von der Messstelle ausserorts erfasst. Sie musste noch an Ort und Stelle ihren Führerausweis abgeben. Ebenfalls musste sie ein Depositum von 6000 Franken hinterlegen, wie es heisst. Ausserdem wurde sie bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden angezeigt.
Als «Raser» gilt, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:
- um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt
- um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt
- um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt
- um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt
(so)
Ich täte das etwas…
Ich täte das etwas vereinfachen: Der Rasertatbestand ist erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% - ohne Toleranzabzug - überschritten wurde.