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Repower unterliegt am EU-Gericht bei Markenschutz-Streit

Der Bündner Energiekonzern Repower hat in einem Markenschutz-Streit verloren. Das EU-Gericht hat dem Unternehmen das Recht auf den exklusiven Gebrauch des Wortes «repower» abgesprochen.

Agentur
sda
29.04.21 - 17:45 Uhr
Blaulicht
Das Bündner Energieunternehmens Repower hat in der Europäischen Union das exklusive Recht auf seinen Namen verloren. (Archivbild)
Das Bündner Energieunternehmens Repower hat in der Europäischen Union das exklusive Recht auf seinen Namen verloren. (Archivbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Repower zog in einem Markenschutz-Streit mit dem Berner Klimaschutzverein repowermap.org den Kürzeren. Das EU-Gericht hat dem Unternehmen das Recht auf den exklusiven Gebrauch des Wortes «repower» abgesprochen.

Das Urteil wurde am Mittwoch vom Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg gefällt. Es bestätigt einen Entscheid der Europäischen Markenschutzbehörde, wie der Klimaschutzverein repowermag.org am Donnerstag mitteilte. Demnach gehört das Wort «repower» in der EU zum Gemeingut und darf daher für energiebezogene Waren und Dienstleistungen von allen frei verwendet werden.

Die Wortmarke «Repower» sei als Folge des Entscheides in Europa nicht mehr gegen die Nutzung durch Dritte geschützt, schrieb Repower auf Anfrage in einer Stellungnahme. Aufgehoben sei der Schutz aber nur «in ausgewählten Geschäftsbereichen».

Vom Entscheid nicht betroffen sei das Logo des Energieunternehmens, die Wort-Bild-Marke «Repower». Diese sei weiterhin im bisherigen Umfang geschützt. Zudem werde der Markenschutz in der Schweiz vom Urteil nicht tangiert. Dieser gelte weiterhin vollumfänglich.

Auf das Tagesgeschäft hat der Entscheid laut Repower keinen direkten Einfluss. Das Unternehmen will das Urteil des Europäischen Gerichtshofes analysieren und dann über mögliche weitere Schritte entscheiden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die zweite Instanz, den Europäischen Gerichtshof, weitergezogen werden.

Synonym für «Energiewende»

«Das Wort 'repower' steht kurz und prägnant für die Energiewende», erklärte Roman Bolliger, Präsident des Vereines repowermap.org, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Darum habe der Verein so hartnäckig darum gekämpft. Auf einer Online-Karte zeigt der Verein, wie erneuerbare Energien und Energieeffizienz das Energiesystem «repowern».

Hauptsächlich sei es um den Namen des Vereines und seiner Homepage gegangen. Diese seien dem Verein von Repower AG seit 2013 vor dem Bündner Kantonsgericht streitig gemacht worden.

Dort wehrte sich der Verein erfolgreich, wie einem rechtskräftigen Urteil des Kantonsgerichtes aus dem Jahr 2020 zu entnehmen ist. Auch die europäische Markenschutzbehörde und nun das Gericht der Europäischen Union haben dem Verein Recht gegeben. Zur Verteidigung vor Angriffen auf europäischer Ebene hatte der Verein in Luxemburg die Löschung der EU-Marke des Stromkonzerns beantragt.

Marke von strategischer Wichtigkeit

Repower habe ein grosses wirtschaftliches und strategisches Interesse am Schutz der Marke «Repower», schrieb das Unternehmen in der Stellungnahme. Für deren Aufbau habe das Unternehmen grosse Anstrengungen unternommen.

Der Energiekonzern nimmt für sich in Anspruch, ältere Rechte am Wort «repower» zu haben, als der Verein. Der Verein sieht das umgekehrt, und verweist auf die Gerichts-Entscheide.

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