Tod in Quarantäne bleibt ohne Folgen
Der Tod eines am Coronavirus erkrankten Sri Lankers in Jona hat keine Folgen: Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren eingestellt.
Der Tod eines am Coronavirus erkrankten Sri Lankers in Jona hat keine Folgen: Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren eingestellt.
Bei der durch die Polizei und den Amtsarzt durchgeführten «Legalinspektion» hätten keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung festgestellt werden können. Aufgrund der vorerst nicht ganz klaren Auffindesituation wurde der Leichnam des Verstorbenen auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gleichentags trotzdem ins Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen überführt. Dort sollte die genaue Todesursache bestimmt werden.
Die Obduktion ergab, dass der Todesfall auf ein Atemversagen bei akuter Lungenschädigung infolge einer Infektion mit dem Coronavirus zurückzuführen ist, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt.
Hospitalisierung nicht zwingend
Die Strafuntersuchung habe keine Verletzung der Sorgfaltspflichten von Drittpersonen zutage gefördert. Namentlich könne dem Hausarzt kein Vorwurf gemacht werden. Eine Hospitalisierung sei nach den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nicht zwingend anzuordnen, sondern grundsätzlich – wie vorliegend praktiziert – die Selbstisolation.
Bedeutsam sei weiter gewesen, dass der Verstorbene trotz seiner Erkrankung grundsätzlich mobil war. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einstellungsverfügung erlassen. Diese ist noch nicht rechtskräftig.
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