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Bedingte Geldstrafe und Busse für Verteiler von Islam-Flyern

Der Mann, der hinter dem Verteilen von Islam-Flyern steht, wird mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Die Flugblätter waren auch in Eschenbach SG aufgetaucht.

Christine
Schibschid
15.04.19 - 18:28 Uhr
Blaulicht

Wie die Staatsanwaltschaft Innerschwyz heute in einer Medienmitteilung bekanntgibt, wird der Mann, der hinter dem Verteilen von Islam-Flyern im August 2017 steht, mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Die Flugblätter waren in Briefkästen in den Gemeinden Schwyz, Lachen, Herrliberg und Eschenbach aufgetaucht.

Der Mann hatte für die Flyer offizielle Gemeindewappen verwendet. Damit hat er gegen das Wappenschutzgesetz verstossen, befand die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung wurde eingestellt.

Staatsanwaltschaft und Polizei hatten als Urheber einen im Kanton Schwyz wohnhaften Schweizer ermittelt. Er hatte den Kartentext verfasst und die Flyer in der Gemeinde Lachen auch selber verteilt. Da auf dem Flyer die offiziellen Wappen der jeweiligen Gemeinden aufgedruckt waren, verstiess der Mann gegen das Wappenschutzgesetz. Zudem hat die Polizei bei ihm illegale Waffen sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat gegen den Mann deshalb wegen Verstoössen gegen das Wappenschutz- und das Waffengesetz einen Strafbefehl erlassen und ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Das Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und Stoörung der Glaubens- und Kultusfreiheit musste eingestellt werden. Die Texte waren so formuliert, dass sie strafrechtlich keine Grenzen überschritten. Sie enthielten beispielsweise keine expliziten Beschimpfungen, Verspottungen oder Hassaufrufe, heisst es von der Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Auf den Flugblättern war als Absender ein erfundener Islamischer Zentralrat Eschenbach angegeben. «Höflich weisen wir darauf hin, dass wir nun bald in der Überzahl sind», hiess es im Text. Weiter wurde darum gebeten, dass Frauen sich verschleiern.

Es gibt Hinweise darauf, dass der Verurteilte Verbindungen zur rechtsextremen Szene hat. Einzelheiten lesen Sie morgen (16. April) in der Linth-Zeitung.

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