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Ringier sieht keinen Grund zur Entschuldigung bei Spiess-Hegglin

Das Zuger Kantonsgericht muss entscheiden, ob der «Blick» 2014 die Persönlichkeit der Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat und sich deswegen entschuldigen muss. Ringier weist die Vorwürfe zurück: Der «Blick» habe korrekt berichtet.

Agentur
sda
10.04.19 - 14:39 Uhr
Blaulicht
Grosses Medieninteresse für die ehemalige Zuger Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin: Sie hat vor dem Zuger Kantonsgericht eine Entschuldigung vom "Blick" verlangt, der durch seine Berichterstattung ihre Persönlichkeit verletzt haben soll.
Grosses Medieninteresse für die ehemalige Zuger Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin: Sie hat vor dem Zuger Kantonsgericht eine Entschuldigung vom "Blick" verlangt, der durch seine Berichterstattung ihre Persönlichkeit verletzt haben soll.
KEYSTONE/URS FLUEELER

Bei dem Verfahren vom Mittwoch geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. Darin zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

Auf diesen Artikel folgten im «Blick» und weiteren Medien Dutzende Artikel zu dem, was an der Zuger Landammannfeier zwischen Spiess-Hegglin und Hürlimann vorgefallen sein könnte. Was genau passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt. Zahlreiche «Blick»-Artikel sind inzwischen aus der Schweizer Mediendatenbank SMD gelöscht worden.

Aus dem Nichts getroffen

Spiess-Hegglin will, dass das Kantonsgericht feststellt, dass der «Blick» mit diesem Artikel ihre Persönlichkeit verletzt habe. Das Leben der damals 34-jährigen Frau und Mutter sei an Heiligabend 2014 von Ringier unvorbereitet auf schamlose Weise erschüttert worden, sagte ihre Anwältin.

Für die Anwältin ist klar, dass der «Blick» damals über etwas berichtet habe, das für die Öffentlichkeit nicht relevant sei. Das Blatt habe mit einem juristisch ungeklärten Sachverhalt eine Story gemacht, ihre Mandantin blossgestellt und den Opferschutz verletzt.

Die Anwältin beschrieb Spiess-Hegglin, die sich heute gegen Hass im Netz einsetzt, auch als starke Frau. Sie habe sich selbst am Schopf aus dem Sumpf gezogen, sagte sie. Dieses neue Leben der ehemaligen Politikerin sei aber nicht selbstgewählt, sondern ihr von Ringier und seiner sexistischen Berichterstattung aufgezwungen worden.

Reputationsschaden beseitigen

Spiess-Hegglin verlangt vom Medienhaus eine Entschuldigung. Diese solle in grossen Lettern auf der Frontseite des «Blick» und auch online publiziert werden. Diese Art Genugtuung könnte helfen, den Reputationsschaden ihrer Mandantin zu beseitigen, sagte die Anwältin.

Als finanzielle Genugtuung fordert Spiess-Hegglin zudem 25'000 Franken. Weiter soll der «Blick» nicht mehr über die Vorkommnisse von 2014 berichten dürfen. Damit solle die Frau vor neuen Polemiken geschützt werden, hiess es vor Gericht. Weiter behält sie sich vor, auf Herausgabe des Gewinns zu klagen, den Ringier durch seine Berichterstattung über sie erzielt habe.

Der Anwalt von Ringier beantragte dem Gericht, die Klage abzuweisen. Der «Blick» habe damals korrekt berichtet und keine Persönlichkeitsverletzung begangen. Die Privatsphäre sei nicht absolut geschützt, es gebe auch die Meinungs- und Medienfreiheit.

Teil der Politprominenz

Für den Ringier-Anwalt hatte «Blick» zu Recht über die Vorkommnisse berichtet. Spiess-Hegglin und Hürlimann seien Präsidenten ihrer jeweiligen Partei gewesen und hätten zur Zuger Politprominenz gehört.

Hürlimann sass auch einen Tag in Untersuchungshaft. Eine Kantonsrätin habe einen Kantonsrat ins Gefängnis gebracht, fasste Ringier-Anwalt den Sachverhalt aus der Sicht des «Blick» zusammen.

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt. Der Anwalt folgerte, dass es das Sexualdelikt somit nicht gegeben habe. «Blick» habe das Verbrechen nicht erfunden, sagte er, sondern es habe eine falsche Anschuldigung gegeben. Die Frage nach der Schändung in dem Artikel sei keine Persönlichkeitsverletzung gewesen.

Für Ringier ist Spiess-Hegglin weniger Opfer als Täterin. Der Anwalt warf ihr vor, Selbstmitleid zu zelebrieren und begehrlich zu sein. Es sei sie selbst, die durch ihre Präsenz in den sozialen Medien die Erinnerungen an den Skandal von 2014 wachhalte.

Das Urteil des Kantonsgericht dürfte in rund zwei Monaten vorliegen.

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