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Maudet in angeblicher Abhöraffäre entlastet

Der angeschlagene Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet ist in einer angeblichen Abhöraffäre entlastet worden. Die Genfer Staatsanwaltschaft stellte eine entsprechende Untersuchung ein, wie sie am Montag mitteilte.

Agentur
sda
07.01.19 - 14:55 Uhr
Blaulicht
Die Genfer Justiz hat keine Hinweise gefunden, dass FDP-Staatsrat Pierre Maudet eine illegale Telefonüberwachung der Gepäckträger am Genfer Flughafen angeordnet haben soll. (Archivbild)
Die Genfer Justiz hat keine Hinweise gefunden, dass FDP-Staatsrat Pierre Maudet eine illegale Telefonüberwachung der Gepäckträger am Genfer Flughafen angeordnet haben soll. (Archivbild)
KEYSTONE/CYRIL ZINGARO

Die Untersuchung war eröffnet worden, nachdem eine Genfer Tageszeitung im März 2018 von Gerüchten berichtet hatte, wonach Maudet Gepäckträger am Genfer Flughafen ohne Bewilligung durch die Bundesbehörden abhören liess. Über diese angeblichen «wilden» Telefonabhörungen hatte sich auch der Genfer Grossrat Jean Batou der linksaussen Partei «Ensemble à gauche» in einer dringlichen Anfrage an den Genfer Regierungsrat besorgt geäussert.

Keine Indizien gefunden

Die Genfer Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, dass sie die Untersuchung im Dezember 2018 eingestellt hat. Sie habe keinerlei glaubwürdig erscheinenden Indizien dafür gefunden, dass an den Gerüchten etwas Wahres dran sei, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Sowohl der Nachrichtendienst des Bundes als auch die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei hätten gegenüber der Genfer Staatsanwaltschaft in Abrede gestellt, dass eine solche Abhöraktion stattgefunden habe. Die Bundesbehörden bestritten zudem jeglichen operativen Eingriff durch Maudet.

Hätte Maudet eigenmächtig Telefonabhörungen angeordnet, hätte dies strafrechtliche Folgen haben können. Die Überwachung des Telefon- oder Postverkehrs ist mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, das seit dem 1. September 2017 in Kraft ist, ausgeweitet worden. Sie darf jedoch nur durch die Bundesanwaltschaft oder den Nachrichtendienst des Bundes angeordnet werden. Zudem muss die Massnahme durch das Bundesverwaltungsgericht abgesegnet werden.

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