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38 Stunden Fahrt ohne längere Pause

Am Mittwoch wurde auf der Süd–Nord-Achse der A13 ein Lastwagenfahrer kontrolliert, der während seiner über 38 Stunden Fahrt nie länger als eine halbe Stunde Pause gemacht hat. Weiterfahren konnte er nach der Kontrolle trotzdem.

Südostschweiz
23.11.18 - 14:32 Uhr
Blaulicht
In Doppelbesatzung dürfen Lastwagenfahrer gemeinsam maximal 21 Stunden am Stück unterwegs sein.
In Doppelbesatzung dürfen Lastwagenfahrer gemeinsam maximal 21 Stunden am Stück unterwegs sein.
SYMBOLBILD PIXABAY

Schwerverkehrspolizisten der Kantonspolizei St. Gallen haben am Mittwoch einen holländischen Lastwagenfahrer angehalten. Bei der Kontrolle in Mels stellte ich heraus, dass seine längste Pause während 38,5 Stunden lediglich eine halbe Stunde betrug. Wie es in einer Mitteilung der Kantonspolizei St. Gallen heisst, wird der Lastwagenfahrer bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen angezeigt. Auf Anfrage bestätigte die Medienstelle, dass der Fahrer die A13 von Süden Richtung Norden befuhr. 

Der 31-jährige Fahrer sei in einer sogenannten Doppelbesatzung unterwegs gewesen. Seien zwei Lastwagenfahrer mit einem Fahrzeug unterwegs, so können sie ihre gemeinsame Arbeits- und Lenkzeit auf maximal 21 Stunden ausdehnen, heisst es. Danach müssten sie aber eine Ruhezeit von mindestens neun Stunden einlegen.

Die Kontrolle erfolgte aber rückwirkend und der 31-jährige Fahrer war nicht zum Zeitpunkt der Kontrolle in Mels, sondern zwischen dem 6. und 8. November so lange ohne Pause unterwegs gewesen. Insgesamt sei er in dieser Zeit 23 Stunden und 28 Minuten hinter dem Lenkrad gesessen, heisst es. Die restliche Zeit verbrachte er als Beifahrer.

Da zum Zeitpunkt der Kontrolle die Ruhezeiten des Lastwagenfahrers eingehalten waren, konnte er seine Fahrt wieder fortsetzen.

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