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Verlaufen: Zwei 13-Jährige lösen Suchaktion aus

Aufregung bei unserem Nachbarn Liechtenstein: Am Dienstagabend riefen zwei 13-jährige Mädchen ihre Eltern an und sagten, sie hätten sich im Wald verlaufen.

Südostschweiz
19.09.18 - 17:09 Uhr
Blaulicht
Ein Polizist sucht mit einem Polizeihund nach einem vermissten Mädchen.
Ein Polizist sucht mit einem Polizeihund nach einem vermissten Mädchen.
SYMBOLBILD

Passiert ist der Vorfall im Liechtensteiner Unterland, also zwischen Eschen und Ruggell. Offenbar informierten die beiden Eltern unverzüglich die Landespolizei. Diese löste eine «grössere Suche» aus, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Im Einsatz standen 50 Personen von Polizei und Feuerwehr, die Bergrettung, die Rettungshundegruppe Liechtenstein sowie das Kriseninterventionsteam. Kurz vor Mitternacht wurden die beiden Mädchen unverletzt gefunden.

Nicht auszudenken, was die Eltern während diesen knapp fünf Stunden durchgemacht haben. Aber wie läuft so etwas ab? Wir haben bei der Kantonspolizei Graubünden nachgefragt. Mediensprecher Markus Walser sagte, dass der Bündner Polizei in der jüngsten Vergangenheit ein derartiges Ereignis nicht bekannt sei. Es komme jedoch immer wieder vor, dass jemand von zu Hause abgängig sei und dadurch als vermisst bei der Polizei gemeldet werde.

«Nach erfolgter Informationsbeschaffung und verschiedenen Abklärungen wird dann eine Suchaktion gestartet», so Walser weiter. Und: «Dabei werden natürlich sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel und Suchmöglichkeiten eingesetzt.»

Bei einer Vermisstensache gilt grundsätzlich zu beachten:
- Jede erwachsene Person hat das Recht zu verschwinden, ohne weitere Angaben zu hinterlassen 

Eine Person gilt als vermisst, wenn:
- Sie ohne Grund ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat
- Der Aufenthalt unbekannt ist
- Für sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit angenommen werden kann.


Eine öffentliche Vermisstenmeldung wird publiziert wenn:
- Alle Fahndungsmittel ausgeschöpft sind
- Alle nötigen Abklärungen getätigt sind
- Ein Signalement vorliegt (inklusive Foto)
- Und ganz wichtig: Die Angehörigen müssen einer öffentlichen Vermisstmeldung einwilligen.

- Eine öffentliche Vermisstensuche stellt immer grosse Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und den Persönlichkeitsschutz der vermissten Person dar. Aus diesem Grund wird die öffentliche Vermisstensuche (Öffentlichkeitsfahndung) als letztes Mittel eingesetzt.

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