Verurteilte können Hausarrest und Fussfesseln beantragen
In St. Gallen ist der Strafvollzug mit Fussfesseln ab sofort möglich. Es gibt aber klare Einschränkungen, ob ein Täter für diese Vollzugsform in Frage kommt.
In St. Gallen ist der Strafvollzug mit Fussfesseln ab sofort möglich. Es gibt aber klare Einschränkungen, ob ein Täter für diese Vollzugsform in Frage kommt.
Der Kanton St. Gallen setzt ab sofort elektronische Fussfesseln im Strafvollzug ein. St. Gallen setzt damit neues Bundesrecht um, wie das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt. Allerdings sei der Einsatz von Fussfesseln und Hausarrest als Vollzugsmassnahme nicht in jedem Fall möglich.
Als ungeeignet bezeichnet der Kanton den Einsatz zum Beispiel bei gefährlichen Straftätern, «denn sie kann weder Delikte noch Fluchten verhindern und Risiken nur begrenzt senken.» Es erfolge auch keine Echtzeit-Überwachung, weil die Kantonspolizei gar nicht die Mittel hätte, bei jeder Abweichung sofort zu intervenieren.
Anwesenheitsprüfung erfolgt erst nachträglich
Im Kanton St. Gallen wird darum vorerst nachträglich kontrolliert, ob die verurteilte Person zu den festgelegten Zeiten zu Hause war und ihr Wochenprogramm eingehalten hat, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine GPS-Überwachung, bei der ein vollständiges Bewegungsprofil erstellt werden könne, werde allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.
Der Einsatz von Fussfesseln und Hausarrest ist bei Freiheitsstrafen von zwanzig Tagen bis zu zwölf Monaten möglich, wenn die verurteilte Person ein entsprechendes Gesuch stellt. Mit einem Sender am Fussgelenk kann dann der Aufenthalt der Person zu Hause oder auch ausserhalb der Wohnung überwacht werden.
Ziel dieser Massnahme sei es, den Verurteilten weniger aus seinem sozialen Netzwerk heraus zu reissen und den Verlust der Arbeit möglichst zu verhindern. Ausländische Straftäter müssen über ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz verfügen, das sie zu einer Arbeit berechtigt, um für den Strafvollzug mit Fussfesseln in Frage zu kommen. (ofi)
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