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Was bedeutet «schwer verletzt» überhaupt?

Sie erreichen uns täglich: Unfallmeldungen der Kantonspolizei Graubünden. Und immer wieder sind «leicht», «mittelschwer» oder «schwer Verletzte» zu beklagen. Was ist darunter zu verstehen? Die Polizei gibt Auskunft.

28.03.18 - 04:30 Uhr
Blaulicht
Die Schlagzeilen sind geprägt vom täglichen Schicksal.
Die Schlagzeilen sind geprägt vom täglichen Schicksal.

«52-Jährige verletzt sich mit Kickboard schwer» «Zehnjähriger angefahren und mittelschwer verletzt» – täglich erreichen Polizeimeldungen die «suedostschweiz.ch»-Redaktion. Im Kanton Graubünden allein kam es 2017 zu 2220 Unfällen, wie aus der neusten Verkehrsunfallstatistik hervorgeht. Bei Unfällen mit Personenschaden immer verbunden ein Schicksal und die Ungewissheit. Die Ungewissheit darüber, wie es dem Unfallopfer wirklich geht.

Die Kantonspolizei Graubünden wirkt dieser Ungewissheit entgegen, in dem sie relativ konkret über den Schweregrad der Verletzung informiert. Diese Handhabung übernehmen längst nicht alle Polizeikorps in der Schweiz, so wird teils in anderen Kantonen lediglich von «Verletzten» gesprochen. Die Bündner Kantonspolizei kennt demgegenüber Unterscheidungen wie «leicht verletzt», «mittelschwer verletzt», «schwer verletzt» bis hin zu «tödlich verletzt».

Die in den Medienmitteilungen verwendeten Definitionen der Verletzungsgrade stützen sich auf die Erkenntnisse, die zum jeweiligen Zeitpunkt bereits bekannt sind. «Deshalb können sich die Informationen im Nachhinein – hoffentlich jeweils zum Positiven – noch ändern», sagt Roman Rüegg, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden.

Was verbirgt sich konkret hinter den Unterscheidungen? Was kann eine leichte Verletzung sein? Hierbei orientiert sich die Polizei weitgehend am Managementinformationssystem Strasse und Strassenverkehr (MISTRA) des Bundesamts für Strassen.

Leicht verletzt: Geringe Beeinträchtigung, leichte Einschränkung der Bewegungen, Verlassen der Unfallstelle aus eigener Kraft, ambulante Behandlung.

Beispiele: Prellungen, Schürfungen

Mittelschwer verletzt: Nach MISTRA nicht definiert. 

Kriterien in der praktischen Anwendungen sind meist: Knochenbrüche, aber auch innere Verletzungen mit Spitalaufenthalt.

Schwer verletzt: Schwere, sichtbare Beeinträchtigung, normale Aktivität zu Hause für mindestens 24 Stunden verhindert, Spitalaufenthalt mehr als ein Tag.

Beispiele: Alles, was über das bei leicht und mittelschwer verletzt Genannte hinausgeht sowie auch bei Lebensgefahr (ist aber nicht Bedingung) und/oder auch Schädel-/Hirnverletzungen.

Kriterien in praktischer Anwendung: meist mehrtägiger Spitalaufenthalt.

Tödlich verletzt: Auf der Unfallstelle oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen verstorben.

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