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Quietschende Reifen kosten bis 800 Franken

Die Stadtpolizei Chur hat am Wochenende spezifische Verkehrskontrollen wegen Hochdrehen des Motors oder quietschenden Reifen durchgeführt. Und einmal mehr fuhren den Polizisten einige Sportwagenfahrer ins Netz.

Südostschweiz
09.04.17 - 15:31 Uhr
Blaulicht
Oftmals werden Sportwagenfahrer wegen Hochdrehen des Motors erwischt, wie am Wochenende in Chur. STEFANIE DERUNGS
Oftmals werden Sportwagenfahrer wegen Hochdrehen des Motors erwischt, wie am Wochenende in Chur. STEFANIE DERUNGS

An der Kreuzung Masanser-/Ringstrasse ist am Freitagabend ein Fahrzeuglenker beobachtet worden, der seinen Wagen massiv beschleunigt und den Motor beim Anfahren hochgedreht hat. Weil die Stadtpolizei Chur eine Verkehrskontrolle zu diesem Thema am Laufen hatte, konnte der «Sünder» angehalten, und später auf dem Polizeiposten einvernommen werden.

 

Djoko Gurt, stellvertretender Gruppenführer bei der Stadtpolizei Chur, erzählte RSO-Reporterin Stefanie Derungs, wie er und seine Leute in solchen Fällen vorgehen. Die Stadtpolizei führt regelmässig solche Kontrollen durch. An neuralgischen Punkten wie Zubringer oder viel befahrenen Strassen, aber auch in gemeldeten Gebieten, wie Gurt erklärte.

 

Dabei werden die Polizisten so positioniert, dass sie beweissicher Tatbestände feststellen und später die fehlbaren Lenker aus dem Verkehr ziehen können.

 

Dabei bekommen die Polizisten oft Heftiges zu hören. Die Leute reagieren sehr unterschiedlich, sagte etwa Emil Gartmann während der Kontrolle. «Eher selten geben betroffene Fahrzeuglenker ihr Fehlverhalten zu. Vielmehr hören wir den Vorwurf, dass wir etwas gegen junge Leute oder potente Autos haben», sagt Gartmann. Und widerspricht dem sogleich.

 

Die Szene zu beschreiben sei schwer. So habe ein Auto für viele einen hohen Stellenwert, sei teils ein Statussymbol, sagen die Polizisten. Leider sei es so, dass immer wieder dieselben Einheimischen erwischt werden. Das Hochdrehen des Motors sei in einer Stadt halt lauter und mehr Thema als auf dem Land.

 

Wer gegen den Artikel «Vermeiden von Lärm» verstösst, müsse mit einer Busse von bis zu 800 Franken rechnen. Entscheiden tue das aber die Staatsanwaltschaft.

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