Regierung unterstützt Lockerung beim Zweitwohnungsgesetz
Die Bündner Regierung will das Zweitwohnungsgesetz anpassen. In einer Stellungnahme zu einer entsprechenden Vorlage fordert sie Lockerungen.
Die Bündner Regierung will das Zweitwohnungsgesetz anpassen. In einer Stellungnahme zu einer entsprechenden Vorlage fordert sie Lockerungen.

Die Bündner Regierung des Kantons Graubünden unterstützt eine Vorlage der Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates (Urek-N). In dieser sollen die Vorgaben für Hausumbauten in Berggebieten gelockert und das Zweitwohnungsgesetz entsprechend angepasst werden. Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen, die sich an Einschränkungen halten müssen, sollen mit der parlamentarischen Initiative für die Neunutzung von altrechtlichen Wohngebäuden mehr Freiheit erhalten. Wie die Standeskanzlei Graubünden mitteilt, unterstützt die Kantonsregierung dieses Vorhaben. Angestossen hat die Gesetzesrevision Nationalrat Martin Candinas (Mitte).
Verdichtete Bauweise ermöglichen
Altrechtlich erstellte Wohnhäuser sollen ohne Nutzungsbeschränkungen vergrössert und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen unterteilt werden dürfen. Heute darf die Wohnfläche nur vergrössert werden, wenn keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. Im Weiteren sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude werden dürfen, ohne dass die Nutzung beschränkt wird. Die Urek-N will so eine verdichtete Bauweise und die Entwicklung in Bergregionen ermöglichen. Eine Kommissionsminderheit war jedoch der Meinung, dass mit den Änderungen der Zweitwohnungsartikel in der Bundesverfassung verletzt wird.
Die Bündner Regierung befürchtet bei der Revision des Zweitwohnungsgesetzes, dass das Bundesgericht die Möglichkeit einer «geringfügigen Standortverschiebung» bei einer Neunutzung restriktiv auslegen könnte. Gemäss Mitteilung sollte eine Verschiebung des Wohnraums auf demselben Grundstück aber möglich sein. Deshalb beantragte die Bündner Kantonsregierung nun, dass eine «angemessene Standortverschiebung» erlaubt sein muss. Grundsätzlich solle dabei von der gleichen Parzelle ausgegangen werden. Ist diese sehr klein, oder wird eine Gesamtüberbauung geplant, seien starre Regeln jedoch hinderlich. Dies soll nach Ansicht der Exekutive in der Gesetzesrevision ausdrücklich erwähnt sein. Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert noch bis am 17. Februar. (red)
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