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Viele Fragen beantwortet und noch mehr erzeugt

Nach der Wasserkraftstrategie hat der Bündner Grosse Rat am dritten und letzten Sessionstag das Thema Corona sowie etliche Anfragen behandelt. Wie gewohnt tickerten wir von der Februarsession.

Philipp
Wyss
16.02.22 - 18:35 Uhr
Politik
Am Mittwoch wird die Februarsession des Bündner Grossen Rates beendet.
Am Mittwoch wird die Februarsession des Bündner Grossen Rates beendet.
Bild Olivia Aebli-Item

Ticker

Mi 16.02.2022 - 18:30

Am dritten und letzten Tag der Februarsession hat der Grosse Rat:

  • Die Fragestunde mit 17 Fragen bestritten.
  • Einen Covid-19-Block abgehalten, wobei die Regierung über den aktuellen Stand informierte und fünf Fragen zu Corona beantwortete, zudem gab es eine Debatte.
  • Diverse Vorstösse behandelt.
  • Die Februarsession beendet.

Die nächste Session findet vom 19. bis 21. April 2022 statt.

Das wars

Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) schliesst die diesjährige Februarsession. Bis auf zwei Anfragen und auf einen Auftrag konnte der Arbeitsplan abgearbeitet werden. Weiter erwähnt Zanetti die während der Februarsession eingegangenen 14 Aufträge und 13 Anfragen.

Wir haben farbige Masken gesucht – und gefunden

Grossrat Thomas Rüegg trägt Muster.
Grossrat Thomas Rüegg trägt Muster.
Grossrat Rodolfo Fasani trägt schwarz-weiss.
Grossrat Rodolfo Fasani trägt schwarz-weiss.
Grossrätin Martha Widmer zeigt Muster.
Grossrätin Martha Widmer zeigt Muster.
Regierungsrat Peter Peyer trägt blau-rot.
Regierungsrat Peter Peyer trägt blau-rot.
Grossrätin Heidi Clalüna zeigt Blumenmuster.
Grossrätin Heidi Clalüna zeigt Blumenmuster.
Grossrat Manuel Atanes trägt Rot.
Grossrat Manuel Atanes trägt Rot.
Bilder Livia Mauerhofer
Mi 16.02.2022 - 18:20
Bild Archivbild

Schulergänzende Kinderbetreuung als Ganzjahresangebot

Grossrätin Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems) stellte der Bündner Regierung einen von knapp einem Drittel des Parlaments unterzeichneten Auftrag zum Thema schulergänzende Kinderbetreuung als Ganzjahresangebot. In der familienergänzenden Kinderbetreuung sind in der Vergangenheit Fortschritte gemacht worden. Bei der schulergänzenden Kinderbetreuung wird aber eine Ganzjahresbetreuung nur an wenigen Orten angeboten. Das Schulgesetz hält zwar seit bald zehn Jahren fest, dass die Schulträgerschaften bei Bedarf weitergehende Tagesstrukturen anzubieten haben. Die Tagesstrukturverordnung schränkt diese Pflicht aber auf die Schulwochen ein.

Ab dem Kindergarteneintritt fehlt während den Schulferien, also einem Viertel des Kalenderjahres, die Möglichkeit der schulergänzenden Kinderbetreuung. Damit stehen berufstätige Eltern vor einem Problem und sind zum Teil gezwungen, ihre Berufstätigkeit bei Eintritt der Kinder in den Kindergarten aufzugeben. Um dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf näher zu kommen und um die Standortattraktivität Graubünden für Fachkräfte zu erhöhen, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung die schulergänzende Kinderbetreuung als Ganzjahresangebot gesetzlich zu verankern. 

Die Problematik verstehen, das Fuder aber nicht überladen will Grossrat Christian Kasper (FDP, Buchen). Daher stellt er folgenden Abänderungsantrag: Die Betreuungsmöglichkeit sollen auch während den Schulferien gesetzlich verankert werden. Das Schulgesetz sei dafür aber auszuschliessen. Und Grossrat Ursin Widmer (Mitte, Felsberg) will nicht die Schulträger verpflichten. «Es wäre vielleicht das Einfachste, aber womöglich nicht das Beste», so Widmer. Ihm fehlt seitens der Regierung eine Auslegeordnung. Gemeinden sollen selber entscheiden können, ob sie die Aufgaben an Dritte delegieren, selbst übernehmen, auslagern oder sich im Verbund mit andern Schulen zusammenschliessen.

Nach Auffassung der Regierung ist dem berechtigten Interesse, Beruf und Familie vereinbaren zu können, Rechnung zu tragen. Der Auftrag verlangt eine gesetzliche Verankerung der schulergänzenden Kinderbetreuung als Ganzjahresangebot. Die Regierung teilt die Auffassung, dass sich der Auftrag nicht nur mit einer Revision der Tagesstrukturverordnung erfüllen lässt, sondern einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Mit der anstehenden Teilrevision des Schulgesetzes bietet sich die Möglichkeit, eine entsprechende Rechtsgrundlage, namentlich die Statuierung einer Verpflichtung der Schulträgerschaften, bei entsprechendem Bedarf Betreuungsangebote für Kinder berufstätiger Erziehungsberechtigter auch während der Schulferien bereitzustellen, im Gesetz aufzunehmen. Die Schulträgerschaften werden somit Gelegenheit erhalten, im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Schulgesetzes dazu Stellung zu nehmen.

Nach einer langen Diskussion wird dem Auftrag Baselgia mit 5:72 Stimmen bei 5 Enthaltungen nicht zugestimmt. Die Regierung war für Überweisung dieses Auftrags. Stattdessen wird mit 64:17 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Abänderungsantrag von Grossrat Kasper zugestimmt.

Schlussspurt

Weiter geht es in der Februarsession. Noch stehen fünf Anfragen und zwei Aufträge auf dem Arbeitsplan des Bündner Grossen Rates. Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) hat vor der Pause angekündigt, sie wolle sämtliche Traktanden abarbeiten.

Fabio Theus von Radio Südostschweiz interviewt die Regierungsräte Peter Peyer und Marcus Caduff (von links).
Fabio Theus von Radio Südostschweiz interviewt die Regierungsräte Peter Peyer und Marcus Caduff (von links).

Caduff und Peyer begrüssen die Lockerungen

In der Pause haben wir mit den Bündner Regierungsräten Marcus Caduff (Mitte, Morissen) und Peter Peyer (SP, Trins) über die vom Bundesrat kommunizierten Lockerungen gesprochen. Beide begrüssen die Lockerungen und die damit verbundene Rückkehr in die Normalität. «Mit den Öffnungen pokert der Bundesrat nicht hoch», ist Caduff überzeugt, «sie ist bei der aktuellen Lage vertretbar». Peyer freut sich über die gefallene Maskenpflicht, gibt aber zu bedenken, dass Betroffene weiterhin zu schützen sind. «Man wird sich aber rasch an die neue Situation gewöhnen und ich freue mich, wieder Leute ohne Masken zu sehen und das Zertifikat nicht länger vorweisen zu müssen», sagte Peyer.

Caduff freut sich insbesondere für die Gastronomie und den Tourismus. Viele Tourismusgebiete habe sich zuletzt allerdings gut arrangieren können. Die Gastronomie im Raum Chur leide bedeutet stärker, so Volkswirtschaftsminister Caduff. Und ihn und sein Departement werden die Härtefallregelungen noch eine Weile begleiten.

Peyer warnte aber auch vor einer möglichen weiteren Welle im Herbst. Dafür gebe es neben den in den vergangenen zwei Jahren gemachten Erfahrungen auch Anzeichen. Aus diesem Grund werde ein Teil der Infrastruktur auch weiterhin bestehen bleiben. Dem hielt Caduff gegenüber, dass ein grosser Teil der Bündner Bevölkerung immunisiert sei, sei es durch Impfungen oder nach einer erlittenen Infektion als genesene Personen.

Mit der weiterhin bestehenden Maskenpflicht in öffentlichen Verkehr, in Bergbahnen und für das Gesundheitspersonal können Peyer und Caduff leben. Für einen Grossteil der Bevölkerung bedeuten die aufgehobenen Massnahmen eine Erleichterung, sind die beiden Regierungsräte überzeugt. Die Schweiz und Graubünden seien vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, auch finanziell, sagte Peyer. Man müssen nun versuchen, auf diesem Weg weiterzugehen.

Der Bundesrat hebt ab Donnerstag die meisten Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus auf. Wegfallen wird die Zertifikatspflicht. Auch dürfen an vielen Orten die Masken fallen, darunter in Läden, an Veranstaltungen und in öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz. In öffentlichen Verkehrsbetrieben dagegen bleibt die Maskenpflicht bis Ende März bestehen. Aufgehoben werden weiter die Homeoffice-Empfehlung, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen für private Treffen. Bestehen bleibt hingegen neben der Maskenpflicht in Zug, Tram und Bus auch die Isolationspflicht für Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind.
Hier geht es zur ausführlichen Meldung.

Letzte Pause in Chur

Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) läutet zur letzten Pause der Februarsession. Weiter gehts im Grossratsgebäude um 16.35 Uhr.

Bild Archiv

«Zweitheimische sind Freunde»

Als nächstes geht es um eine Fraktionsanfrage der FDP betreffend besserer Integration von Zweitheimischen in Graubünden. Erstunterzeichner Grossrat Oliver Hohl (FDP, Chur) sagte, dass Zweitheimische Investoren, Freunde und möglicherweise künftige Erstheimische sind oder werden können. 

Im Juni 2020 hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden den «Auftrag Hohl betreffend bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» einstimmig im Sinne der Regierung überwiesen. Ziel war insbesondere, Zweitheimische besser an Graubünden zu binden und Zweitheimische im Idealfall zu Einheimischen zu machen und durch beide Ziele mehr Wertschöpfung in Graubünden zu erzielen. Laut Hohl sind während der Pandemie zudem weitere Chancen (wie beispielsweise Arbeiten im Homeoffice entstanden. In der aktuellen Legislatur hat der Grosse Rat mehrere steuerliche Anreize für Zweitheimische geschaffen, in Graubünden Wohnsitz zu nehmen:

  • Im Rahmen der kantonalen Umsetzung der Steuerreform und die AHV-Finanzierung wurde eine im interkantonalen Vergleich attraktive Form der Besteuerung von Dividenden beschlossen.
  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuern wurden im Rahmen der Revision der kantonalen Erbanfallsteuer attraktiver ausgestaltet.
  • Die Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus Vorsorgegeldern wurde ebenfalls auf ein im Schweizer Vergleich attraktives Niveau gesenkt.

Weil die Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen weder auf die kurz-, noch auf die mittel- oder längerfristigen Entwicklungen beurteilt werden können, und auch wenn die Umsetzung des Auftrags Hohl durch die Pandemie verzögert wurde, so sind im Austausch mit Zweitheimischen und Gemeinden sicher schon Tendenzen zu erkennen.

28 Unterzeichnende stellen daher nachstehende Fragen, welche die Regierung wie folgt beantwortete:

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des «Auftrag Hohl betreffend bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» und was ist auf der Zeitachse geplant?

Der Dialog zwischen Zweitwohnenden und der Regierung wurde in periodischen Treffen institutionalisiert. Im September 2020 traf sich eine Delegation der Regierung mit Vertretenden der «IG Zweitheimische GR». Regierungsrat Christian Rathgeb hat sich überdies 2020 mit einer schriftlichen Grussbotschaft an die coronabedingt ausgefallene Jahresversammlung der «IG Zweitheimische GR» gewandt. An der Jahresversammlung 2021 nahm er teil, hielt ein Referat und tauschte sich mit den Anwesenden aus. Weiter wurde die letzte Gemeindetagung im September 2021 dazu genutzt, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für Anliegen von Zweitwohnenden zu sensibilisieren und diese zur Verstärkung des Dialogs zu animieren. In der Antwort der Regierung zum «Auftrag Hohl betreffend bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» ist zudem festgehalten, dass der Kanton – bei Vorliegen eines ausgewiesenen Bedarfs seitens der Gemeinden – eine Grundlage erarbeitet, um gegenseitige Bedürfnisse zu klären und konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Die Gemeinden haben bisher keinen Bedarf an den Kanton herangetragen beziehungsweise Abklärungen oder Unterstützung verlangt.

Wurden die neu geschaffenen steuerlichen Wettbewerbsvorteile den Zweitheimischen speziell kommuniziert und wie wurden diese aufgenommen?

Im Zusammenhang mit den Jahresversammlungen der «IG Zweitheimische GR» informierte Regierungsrat Christian Rathgeb in den vergangenen zwei Jahren über die Neuerungen im Steuerbereich. Die Steuerverwaltung hat auf die Neuerungen hingewiesen. Wie die Neuerungen durch die Zweitwohnenden aufgenommen wurden, entzieht sich der Kenntnis der Regierung. Eine Wohnsitzverlegung ist ein längerer Prozess, bei welchem die steuerliche Belastung erfahrungsgemäss eines von mehreren Kriterien darstellt.

Gibt es seit der Überweisung des Auftrags Hohl neue Tendenzen in Bezug auf die Zweitheimischen, allenfalls auch forciert durch die Pandemie?

Es gibt Anzeichen, dass die Coronapandemie auch im Zweitwohnungsbereich Auswirkungen hat. Es kann eine sehr hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen beobachtet werden. Zudem konnte eine überdurchschnittlich hohe Belegung von Zweitwohnungen festgestellt werden. Es entstehen – stark beschleunigt durch die Pandemie – neue Arbeits- sowie Lebensformen wie mobiles Arbeiten, Workation, Homeoffice, die als Chance für Kanton und Gemeinden bezeichnet werden können.

Das Mitwirken in einem politischen Gremium und das Mitbestimmen unseres gemeinsamen Weges ist ein Privileg. Dass es...

Posted by Oliver Hohl on Wednesday, February 16, 2022
Mi 16.02.2022 - 15:13
Bild Keystone

Direktbeschluss einer Standesinitiative nicht für erheblich erklärt

Das Bündner Parlament entspricht dem Antrag von Grossrat Lukas Horrer (SP, Chur) nicht und erklärt den Direktbeschluss der Standesinitiative zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel nicht für erheblich. In der Teilrevision geht es auch um den Wolf. Vorangegangen war eine lange Diskussion in der sich Sprecher der Mitte-, der FDP- und der SVP-Fraktionen gegen die Dringlichkeitserhebung aussprachen. 

Bei einem Direktbeschluss hätte die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie Vorarbeit leisten müssen. Das politische Mittel hätte gemäss der SP den Bundesparlamentariern in Bern Aufschwung geben sollen, um nach der Ablehnung der Erneuerung des Jagdgesetztes im Herbst 2020 das Thema erneut angehen zu können. Die Mehrheit im Rat war aber der Meinung, dass eine Standesinitiative aus Chur zu spät nach Bern geschickt worden wäre. Horrer sprach abschliessend von einer staatspolitischer Peinlichkeit in der Diskussion, wies den Vorwurf, mit der Erheblichkeitserklärung Wahlkampf zu betreiben zurück und zeigte sich für die Sache enttäuscht. Das Parlament erklärte die Standesinitiative mit 85:25 Stimmen für nicht erheblich.

Antrag auf Direktbeschluss Horrer betreffend Standesinitiative zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Im September 2020 haben die Schweizerinnen und Schweizer das revidierte Jagdgesetz an der Urne abgelehnt. Im Nachgang zur Abstimmung betonten beide Seiten ihre Bereitschaft, sich dem Thema wieder anzunehmen und einen Kompromiss zu erarbeiten.
Seit der Rückwanderung der ersten Wölfe nach Graubünden ist ihr Bestand zusehends gewachsen – mittlerweile wächst der Bestand stark. Mehrere Rudel haben sich in diversen Talschaften etabliert. Das Wachstum des Bestandes führt zu vermehrten Konflikten zwischen dem Anliegen des Artenschutzes und der Berglandwirtschaft. Zudem benötigt die erfolgreiche Installation der Verbesserung der Herdenschutzmassnahmen Zeit.
Vor diesem Hintergrund lässt sich rund ein Jahr nach der Volksabstimmung feststellen, dass der Handlungsbedarf in Bezug auf den Wolf geblieben ist. Das heisst: Um die Koexistenz zwischen dem Wolf und allen Beteiligten zu verbessern, bedarf es der Teilrevision des nationalen Jagdgesetzes.
21 Unterzeichnende fordern den Grossen Rat daher zum Direktbeschluss auf, folgende Standesinitiative zuhanden der Bundesversammlung zu verabschieden:
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist unter Berücksichtigung der Berner Konvention dahingehend anzupassen, dass ein neues Wolfsmanagement möglich ist.
Die Kantone können eine Bestandsregulierung vorsehen, wenn zumutbare Schutzmassnahmen nicht ausreichen und diese zur Verhütung von grossem Schaden oder einer konkreten Gefährdung von Menschen erfolgt. Solche Regulierungen dürfen den Bestand der Population nicht gefährden und müssen verhältnismässig sein. Zur Sicherstellung einer diesbezüglich einheitlichen Praxis in der Schweiz ist dabei die Zustimmung des Bundes vorzusehen.
Das mit dieser Standesinitiative angestrebte Gesetzgebungsprojekt soll unter starkem Einbezug der direkt betroffenen Berglandwirtschaft, den Interessensvertreterninnen und Interessensvertretern des Waldes, den Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie der Berggebietskantone erarbeitet werden.

Kleiner Erfolg in der Bündner Sprachenförderung 😊. Der Grosse Rat überweist meinen Auftrag für eine Erhöhung der Beiträge an zweisprachig geführte Klassen einstimmig!

Posted by Patrik Degiacomi on Tuesday, February 15, 2022
Das Staatsgebäudes an der Churer Grabenstrasse wird dem neuen Obergericht als Domizil dienen.
Das Staatsgebäudes an der Churer Grabenstrasse wird dem neuen Obergericht als Domizil dienen.
Bild Olivia Aebli-Item

Zweimal einstimmig

Die Wahl der Mitglieder der Vorberatungskommission «Umbau Staatsgebäude für das neue Obergericht» endete mit 51:0 Stimmen. Weil die Abstimmung jedoch zu früh erfolgte musste sie wiederholt werden. Die zweite Abstimmung endete mit 88:0 Stimmen ebenfalls einstimmig. Das Geschäft wird in der Junisession beraten.

Gewählt sind: Franz Sepp Caluori (Mitte, Chur), Guido Casty (Mitte, Flims), Gian Derungs (Mitten, Lumbrein), Jürg Heini (Mitte, Bonaduz), Martha Widmer-Spreiter (Mitte, Chur), Thomas Bigliel (FDP, Landquart), Christian Jenny (FDP, Arosa), Felix Schutz (FDP, Filisur), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems), Conradin Caviezel (SP, Chur) und Roman Hug (SVP, Says).

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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