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Unterbringung, Schule und Finanzen: Graubünden definiert Zuständigkeiten 

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind gross. Die Bündner Regierung hat nun Zuständigkeiten der kantonalen Dienststellen definiert. 

Südostschweiz
05.04.22 - 11:14 Uhr
Politik
Auf der Flucht: Bisher sind bereits über 300 Schutzsuchende aus der Ukraine in Graubünden angekommen. 
Auf der Flucht: Bisher sind bereits über 300 Schutzsuchende aus der Ukraine in Graubünden angekommen. 
Bild: Keystone SDA

Der Kanton Graubünden verzeichnet derzeit pro Tag rund 30 Neuzuweisungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM). Insgesamt sind 381 Schutzsuchende mit bestätigtem Status «S» in Graubünden. Davon haben 263 Personen privat und 104 Personen in kantonalen Kollektivstrukturen (Erstaufnahme- oder Transitzentren) Zuflucht gefunden.

Das SEM geht in seinem Worst-Case-Szenario davon aus, dass bis Ende Jahr 250’000 bis 300’000 Schutzsuchende in der Schweiz registriert werden könnten. Der nationale Verteilschlüssel sieht vor, dass dem Kanton Graubünden 7500 bis 9000 schutzsuchende Personen zugewiesen werden. Davon könnten rund 4500 Personen in Kollektivstrukturen des Amts für Migration und Zivilrecht Graubünden und rund 3000 Personen in privaten Wohnungen untergebracht werden. Aufgrund der herausfordernden Situation hat der Kanton Graubünden verschiedene Zuständigkeiten definiert, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Zuständigkeiten in Graubünden

Um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung und Beschulung der Schutzsuchenden aus der Ukraine zu bewältigen, hat die Regierung die Zuständigkeiten der kantonalen Dienststellen definiert.

  • Schutzbedürftige in kantonalen Kollektivstrukturen werden vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden betreut und unterstützt.
  • Schutzbedürftige mit Ausweis «S», welche bei einer Gastfamilie Zuflucht gefunden haben, werden vom zuständigen regionalen Sozialdienst des Kantons im Bereich persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt. Der Kanton trägt sowohl die Kosten der Sozialberatung wie auch der finanziellen Unterstützung für diese Personengruppe.
  • Personen ohne Ausweis «S» (90-tägiges Touristenvisum), welche bei einer Gastfamilie oder in einer privaten Wohnung untergebracht sind, werden vom zuständigen regionalen Sozialdienst des Kantons im Bereich persönliche Sozialberatung unterstützt. Die Kosten für die Unterkunft und weitere finanzielle Unterstützung gehen mindestens bis zum Erhalt des Schutzstatus «S» vollumfänglich zulasten der Schutzbedürftigen beziehungsweise deren privaten Gastfamilie.
    Wird trotzdem finanzielle Unterstützung benötigt, wird diese in Form der Nothilfe durch die Gemeinde ausgerichtet. Alternativ stehen für Kost und Logis die Bundesasylzentren zur Verfügung. Schutzsuchenden wird nach wie vor empfohlen, so schnell wie möglich beim SEM ein Gesuch einzureichen. Nach Einreichung des Gesuchs beim SEM erhalten sie einen Termin in einem Bundesasylzentrum für die Registrierung
  • Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, welche nicht in einer Kollektivunterkunft des Kantons untergebracht sind, findet in den Wohngemeinden statt. Die kantonale Zuständigkeit liegt beim Amt für Volksschule und Sport.
  • Aufgaben im Bereich Bevölkerungsschutz (Strahlenbelastung, Schutzräume etc.) stehen in der Kompetenz des Amts für Militär und Zivilschutz (AMZ). Das AMZ unterstützt zudem die Dienststellen in der Koordination und Umsetzung von Massnahmen.

Sechs Nachtragskredite für die Bekämpfung 

Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukrainekriegs beantragt die Regierung der Geschäftsprüfungskommission sechs Nachtragskredite. Dies in der Gesamthöhe von brutto rund 53 Millionen Franken; davon wird der Bund voraussichtlich rund 40 Millionen übernehmen, wie es weiter heisst.

Kontaktaufnahme mit den Behörden 

Nicht jede Unterbringungsform eignet sich für die Beherbergung von Schutzsuchenden. Wichtig sind insbesondere die Gewährleistung einer minimalen Belegungsdauer von drei Monaten sowie ein abschliessbares Schlafzimmer mit Fenster.

Die Unterbringung von Grossfamilien und Gruppen ab zehn Personen, welche aus privater Initiative geplant wird, sollte im Voraus mit den kantonalen Behörden koordiniert werden.

Wichtige Kontakte und Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Betreuung von Schutzsuchenden werden laufend auf der Informationsplattform www.gr.ch/ukraine  aktualisiert. (red)

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