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Spitäler stehen finanziell unter Druck

Die Spitallandschaft in der Schweiz und natürlich auch in Graubünden steht immer stärker unter finanziellem Druck. Um dem entgegenzuwirken, hat Philip Wilhelm im Grossen Rat einen Vorstoss zwecks Sicherung der dezentralen Gesundheitsversorgung eingereicht.

Davoser
Zeitung
21.09.24 - 12:00 Uhr
Politik
Viele Spitäler schreiben rote Zahlen.
Viele Spitäler schreiben rote Zahlen.
Somedia Press AG
Unterschrieben haben diesen rund 55 Mit­glieder des Rates. Im Vorstoss wird aufgezeigt, dass ohne substanzielle finanzielle Unterstützung die Spitäler nicht zukunftsfähig seien. Gleichzeitig hätten sich aber die Regierung und der Grosse Rat mehrfach zur Sicherstellung einer hochstehenden, dezentralen Gesundheitsversorgung bekannt.

Jetzige Mittel reichen nicht aus

Zwar fliessen schon Mittel, doch würden diese bei Weitem nicht ausreichen, die Probleme der Bündner Spitäler zu lösen. Deshalb sei es dringlich, dass die Regierung zusätzliche Instrumente und ausreichend Mittel zur Spitalfinanzierung zur Verfügung stellen. Konkret lautet das gestellte Begehren: «Die Regierung wird beauftragt, mit hoher zeitlicher Priorität die (gesetzlichen) Grundlagen zur Finanzierung der Spitäler im Kanton Graubünden so anzupassen, dass eine gut funktionierende, dezentrale Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gewährleistet ist.»

Auch Regierung sieht Handlungsbedarf

Die Regierung bestätigt, dass sich die ­finanzielle Lage der Bündner Spitäler in den letzt Jahren verschlechtert hat. So steht in der Antwort: «Die politisch gewollte dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist angesichts der ungünstigen finanziellen Entwicklung der Bündner Spitäler bedroht. Die drohende Schliessung einzelner Spitäler würde sich negativ auf die Attraktivität der dezentralen Besiedelung wie auch des touristischen Angebots auswirken. Entsprechend ist der Handlungsbedarf der öffentlichen Hand zweifellos gegeben.»

Deshalb wird die Regierung zur finanziellen Unterstützung der Spitäler dem Grossen Rat für das Budget 2025 eine wesentliche Erhöhung des Beitrags an die Gesundheitsinstitutionen beantragen. Weiter soll eine Anpassung des Gesetzes über die Förderung der Pflege und Betreuung (KPG; BR 506.00) folgen.

Mit diesen Massnahmen sollen entsprechend dem Auftrag von Wilhelm die ­finanziellen Grundlagen geschaffen werden, dass seitens der öffentlichen Spitäler auch in Zukunft eine dezentrale medizinische Grundversorgung angeboten werden kann.

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