Spiele des Hockey Club Davos sollen neu bewilligt werden
Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Kantons Graubünden hat zwei Botschaften der Regierung vorberaten. Einerseits das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen, andererseits das geänderte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Dieses will den Hockey Club Davos in die Pflicht nehmen.
Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Kantons Graubünden hat zwei Botschaften der Regierung vorberaten. Einerseits das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen, andererseits das geänderte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Dieses will den Hockey Club Davos in die Pflicht nehmen.
Chur. – Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Alessandro Della Vedova und im Beisein von Regierungsrat Christian Rathgeb hat die Kommission für Justiz und Sicherheit das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beraten und zahlreiche Änderungen beschlossen. Diese umfassen hauptsächlich die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der jeweils obersten Ligen und die Möglichkeit der Behörden, die Bewilligung mit Auflagen zu verbinden.
Weiter soll eine Identitätskontrolle der Fangruppen ermöglicht werden, die gleichzeitig eine Überprüfung der Besucher bezüglich aktiver Massnahmen wie Rayonverbote und Meldeauflagen gewährleistet. In Graubünden wäre zurzeit einzig der Hockey Club Davos von diesen Änderungen betroffen. Trotz gewisser Bedenken, hinsichtlich der teilweise einschneidenden Eingriffsmöglichkeiten, ist die Kommission einstimmig der Meinung, dass die Revision des Konkordats sinnvoll und angezeigt ist. Deshalb beantragt die Kommission in der Februarsession dem Grossen Rat, den Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zuzustimmen.
Pro Saison werden rund ein Dutzend Heimspiele in Davos als Spiele mit leicht erhöhtem oder erhöhtem Risiko beurteilt. Eine zweite Konkordats-Botschaft betrifft den Beitritt Graubündens zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen sowie die Genehmigung der Änderungen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. (so)
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